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Länger als 6 Wochen krank – Was ist mit dem Lohn?

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
18.03.2013
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
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©GEHALT.de

Anna M. hat einen Skiunfall und bricht sich das Bein. Der Arzt gibt ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mehrere Wochen. Sie fragt sich nun, was mit ihrem Lohn passiert, da sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Diese Frage stellt sich nicht nur Anna, sondern auch viele andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauert, gibt es einige Regelungen, die bezüglich des Lohnfortzahlungsanspruchs zu beachten sind.

Rechtliche Grundlagen zum Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmende. Es soll eine wirtschaftliche Härte verhindern, wenn Arbeitnehmende durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig werden und dadurch ihren Lohn verlieren. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmenden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit das Entgelt für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen. Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist im § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt und beträgt in der Regel sechs Wochen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen können. Zum Beispiel kann die Entgeltfortzahlungsdauer verlängert werden, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme kann die Entgeltfortzahlungsdauer verlängert werden.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmende bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegt, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Für Arbeitnehmende besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine höhere als die gesetzliche Entgeltfortzahlung. Allerdings kann in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag eine höhere Entgeltfortzahlung vereinbart werden. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Im Falle einer längeren Krankheit kann es für Arbeitnehmende auch relevant sein, ob und wie eine Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt. Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.

Besonderheiten bei längerer Krankheit

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen treten besondere Regelungen in Kraft. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung von seinem Arzt vorzulegen, die Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt. Der Arbeitgeber kann zusätzlich eine ärztliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse verlangen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Im Fall einer längeren Krankheit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilzunehmen. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitnehmer wieder in den Betrieb zu integrieren. Hierbei werden individuelle Lösungen gefunden, wie zum Beispiel eine Arbeitsplatzanpassung oder eine gezielte Wiedereingliederung.

Wenn der Arbeitnehmer trotz BEM nicht wieder arbeitsfähig wird, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Allerdings müssen vorher bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und der Arbeitnehmer muss zuvor ausreichend Gelegenheit zur Genesung erhalten haben. Es ist wichtig zu beachten, dass auch während einer längeren Krankheit das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Der Arbeitnehmer hat also weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, allerdings nur für eine bestimmte Dauer. Nach sechs Wochen Krankheit wird das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt.

Falls der Arbeitnehmer während seiner Krankheit weiterhin arbeitslosenversichert ist, muss er auch weiterhin Beiträge zahlen, um die Absicherung zu gewährleisten. Hierfür gibt es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen.

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Regelungen für längere Krankheitszeiten auf einen Blick zusammengefasst:

 

Krankheitsdauer Regelungen
Bis 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Ab 6 Wochen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, mögliche Überprüfung durch den medizinischen Dienst, Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement, Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche, Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei unüberwindbarer Arbeitsunfähigkeit, Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung

Es ist ratsam, sich bei längeren Krankheitszeiten frühzeitig mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um mögliche Probleme zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Nach längerer Krankheit stellt sich oft die Frage, wann und wie man am besten wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Hierbei gilt es einige Dinge zu beachten, um einerseits die eigene Gesundheit nicht zu gefährden und andererseits den Arbeitgeber nicht zu benachteiligen.

Zunächst sollte man sich bei längerer Krankheit unbedingt von einem Arzt begleiten lassen und sich von diesem auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese bescheinigt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Arbeit auszuüben und gibt dem Arbeitgeber auch Informationen über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.

Wenn es absehbar ist, dass man bald wieder arbeitsfähig sein wird, sollte man frühzeitig Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen und sich über die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung informieren. Diese kann in Form von reduzierter Arbeitszeit oder Tätigkeiten mit geringerer Belastung erfolgen. Ziel ist es, eine Überforderung zu vermeiden und den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Es gibt auch die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung, die im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) stattfindet. Hierbei arbeitet man gemeinsam mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls einem Betriebsarzt oder einem psychologischen Berater an einem Plan, um die Rückkehr ins Berufsleben bestmöglich zu gestalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass man sich nicht zu früh wieder an den Arbeitsplatz zurückmeldet, wenn man sich noch nicht vollständig erholt hat. Dies kann nicht nur die eigene Gesundheit gefährden, sondern auch zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit führen.

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Schritte zusammengefasst, die man bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz beachten sollte:

Schritt Beschreibung
Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen Frühzeitig den Arbeitgeber über die voraussichtliche Rückkehr informieren
Wiedereingliederung planen Gemeinsam mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls einem Betriebsarzt oder psychologischen Berater eine stufenweise Wiedereingliederung planen
Keine Überforderung Eine Überforderung vermeiden und den Einstieg ins Berufsleben erleichtern
Nicht zu früh zurückkehren Sich genügend Zeit nehmen, um vollständig zu genesen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
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