Lächelndes Pflegekräfteteam bespricht sich über einem Klemmbrett im Krankenhaus
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Mindestlöhne in der PflegeWen betreffen die Pflegemindestlöhne?Wie entstehen Mindestlöhne in der Pflege?Neue Pflegemindestlöhne ab 1. Mai 2024Bedeutet mehr Lohn auch mehr Pflegepersonal?Fazit: Neue Pflegemindestlöhne sind wichtig, aber nur ein Anfang

Jeder Mensch wünscht sich eine liebevolle und hochwertige Versorgung im Alter und bei Krankheit, daher sind Pflegekräfte unverzichtbar. Doch leider herrscht in Deutschland ein deutlicher Personalmangel in der Pflegebranche. Dies ist kein Wunder, da sowohl niedrige Gehälter als auch eine hohe körperliche und psychische Belastung den Alltag der über 1,3 Millionen Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Pflegefachkräfte dominieren. Nach der letzten Erhöhung im Jahr 2022 sollen nun höhere Mindestlöhne im Jahr 2024 und 2025 das Pflegepersonal entlasten.
Doch wie hoch fallen die Mindestlöhne in der Pflege aus? Wen betrifft die Erhöhung und reicht eine Anhebung der Löhne, um den Pflegenotstand zu verbessern? In unserem Artikel erhältst du Antworten auf diese Fragen.

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Mindestlöhne in der PflegeWen betreffen die Pflegemindestlöhne?Wie entstehen Mindestlöhne in der Pflege?Neue Pflegemindestlöhne ab 1. Mai 2024Bedeutet mehr Lohn auch mehr Pflegepersonal?Fazit: Neue Pflegemindestlöhne sind wichtig, aber nur ein Anfang

Mindestlöhne in der Pflege

Wusstest du, dass die Pflegebranche eine von vielen Fachbereichen ist, die gar nicht vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen ist? Tatsächlich unterliegt die Pflegebranche einem sogenannten Branchenmindestlohn. Ein Branchenmindestlohn ist eine Untergrenze, die auf Tarifverträgen beruht, die zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt wurden.
Am 1. Dezember 2023 stiegen die Mindestlöhne in der Pflegebranche das letzte Mal an. Seitdem erhalten ausgebildete Pflegefachkräfte einen Mindestlohn von 18,25 € pro Stunde. Pflegehilfskräfte, also Pflegepersonal ohne eine Ausbildung, erhalten seitdem mindestens 14,15 € pro Stunde. Damit liegt der Mindestlohn in der Pflege aktuell höher als der gesetzliche Mindestlohn. Das ist erst einmal ein gutes Signal für alle Pflegejobs, findest du nicht?

Wen betreffen die Pflegemindestlöhne?

Alle Pflegekräfte, die keinen Tariflohn erhalten oder ihr Gehalt anderweitig vertraglich festgelegt haben, bekommen den Pflegemindestlohn. Dies gilt sowohl für Pflegehilfskräfte mit und ohne Ausbildung als auch für Pflegefachpersonal. Zu den Pflegefachkräften gehören:

Übrigens gilt der Pflegemindestlohn auch für Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland. Und auch Leiharbeiter*innen profitieren von den Pflegemindestlöhnen.
Der Pflegemindestlohn gilt nicht für:

Für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn, wobei es noch einmal bestimmte Mindestlohnausnahmen für Praktikant*innen und Auszubildende gibt. Ehrenamtlich Tätige erhalten ebenfalls keinen Pflegemindestlohn. Geringfügig Beschäftigte erhalten den Pflegemindestlohn, solange sie für pflegerische Tätigkeiten eingesetzt werden.

Wie entstehen eigentlich die Mindestlöhne in der Pflege?

Um diese Frage zu beantworten, musst du natürlich zuerst wissen, warum es überhaupt Pflegemindestlöhne gibt. In Deutschland besteht mittlerweile seit Jahrzehnten ein Pflegenotstand und wir befinden uns mitten im demografischen Wandel. Was bedeutet das? Lange Zeit war es so, dass es immer mehr jüngere als ältere Menschen gab. Doch durch den Rückgang der Geburtenraten und der immer höheren Lebenserwartung hat sich dieses Bild mittlerweile verschoben. Laut Statistischem Bundesamt ist jede zweite Person in Deutschland älter als 45 Jahre und bereits jede fünfte Person älter als 66 Jahre.
Mit anderen Worten, dem Land fehlen nicht nur jetzt schon Pflegekräfte, sondern in den nächsten Jahren wird sich die Situation noch weiter verschärfen. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte daher mit einer erhöhten Entlohnung den Nachwuchs in der Pflege fördern und den Beruf wieder attraktiver machen. Daher trat am 29. November 2019 das Pflegelöhneverbesserungsgesetz (PflegeLohnVG) in Kraft, welches auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) entworfen wurde. Auf den Punkt gebracht sagt das Gesetz: Es ist notwendig, dass der Mindestlohn in den Pflegeberufen immer wieder angepasst, also erhöht wird. Auf diesem Grundsatz wurde die Pflegekommission dauerhaft eingerichtet, die regelmäßig über die Höhe des Mindestlohns bestimmt.

Medizinisches Fachpersonal unterhält sich mit einer Kollegin auf dem Flur eines Krankenhauses
Im hektischen Krankenhausalltag ist der Austausch unter Kollegen nicht nur wichtig für die Patientenversorgung, sondern auch für den Zusammenhalt im Team. Doch während sie sich hier engagiert unterhalten, bleibt ein Thema stets präsent: der Pflegemindestlohn. © Maskot/EyeEm

Was ist die Pflegekommission?

Die Pflegekommission gibt Empfehlungen für die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dazu gehören auch Empfehlungen für die Mindestlöhne. Diese Empfehlungen kann das Bundesarbeitsministerium für alle Pflegebetriebe verbindlich machen. Die Pflegekommission besteht aus 8 Mitgliedern aus privaten, frei-gemeinnützigen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen der Pflegebranche. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind nicht weisungsgebunden. Die Amtszeit dauert maximal fünf Jahre, danach beruft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neue Mitglieder. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 begonnen und hat sich für eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2024 entschieden.

Die neuen Pflegemindestlöhne ab 1. Mai 2024

Für viele Beschäftigte in Pflegeberufen gibt es 2024 endlich mehr Geld. Im August 2023 hat sich die Pflegekommission auf die Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege geeinigt. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst steigt der Pflegemindestlohn erstmalig ab dem 1. Mai 2024, um dann ab dem 1. Juli 2025 nochmals zu steigen. Der Stundenlohn für Pflegehilfskräfte steigt bis Juli 2025 in zwei Schritten auf 16,10 €, für qualifizierte Hilfskräfte auf 17,35 € und für Pflegefachkräfte auf 20,50 €.
Für Beschäftigte in der Altenpflege hat die Kommission mehr Urlaubstage empfohlen. Sie haben in ihren Pflegejobs ab dem 1. Mai 2024 einen Urlaubsanspruch von zusätzlich neun Tagen bei einer 5-Tage-Woche (Vollzeitstelle), sofern tarifliche oder betriebliche Regelungen nicht bereits mehr Urlaubstage vorsehen.

Ab 01.12.2023Ab 01.05.2024Ab 01.07.2025
Pflegehilfskräfte14,15 €15,50 €16,10 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte*15,25 €16,50 €17,35 €
Pflegefachkräfte18,25 €19,50 €20,50 €

*mit mindestens einjähriger Ausbildung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will den Empfehlungen der Pflegekommission zu folgen und die Mindestlöhne in der Pflege durch eine Verordnung festsetzen. Dadurch sollen sowohl die Stundenlöhne als auch die Urlaubsansprüche verbindlich werden. Das hätte zur Folge, dass Tarif- und Arbeitsverträge, die abweichende Regelungen enthalten, nicht mehr gültig wären.

Bedeutet mehr Lohn auch mehr Pflegepersonal?

Obwohl verbesserte Gehälter die Attraktivität der Pflegeberufe steigern könnten, bestehen Zweifel, ob allein finanzielle Anreize ausreichen, um den Fachkräftemangel zu lösen. Sylvia Bühler von Verdi argumentiert, dass politische Maßnahmen erforderlich sind, um die Wurzel des Problems anzugehen. Die Pflegebranche zieht Investoren an, was zu Schwierigkeiten bei öffentlichen Einrichtungen und einer Tendenz zur Privatisierung führt. Private Anbieter können Dienstleistungen kostengünstiger anbieten, ohne jedoch die Löhne oder Arbeitsbedingungen des Personals zu verbessern. Skandinavische Länder gelten in der Pflege als Vorbilder, da sie die Kranken- und Altenversorgung kommunal organisieren und durch Steuern finanzieren. Entsprechend herrschen deutlich bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne, weshalb Patient*innen eine qualitativ hochwertige Versorgung erleben. Deutschland könnte diesem Beispiel folgen, vorausgesetzt, es erkennt die Pflege als eine gemeinsame Aufgabe an. Letztlich erfordert die Pflege einen Wandel weg von der Gewinnmaximierung hin zu einer stärkeren sozialen Ausrichtung, um den Pflegenotstand zu überwinden.

Fazit: Neue Pflegemindestlöhne sind wichtig, aber nur ein Anfang

Mit der Anhebung der Mindestlöhne in der Pflege hat die Bundesregierung Pflegejobs noch einmal aufgewertet. Das ist erst einmal eine gute Nachricht für die meisten, die in der Pflege beschäftigt sind. Schaust du dir allerdings die Teuerungsrate von knapp 6 % für Lebensmittel im Jahr, wirst du schnell feststellen, dass die Erhöhung des Mindestlohns nur ein erster Schritt sein kann, um die Attraktivität von Pflegejobs langfristig zu erhöhen. Und nicht vergessen: In anderen Branchen finden bereits Debatten über die 4-Stunden-Woche statt.

FAQ zum Mindestlohn in der Pflege

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 € brutto pro Stunde. 2025 soll er auf 12,82 € steigen.

Wie viele Menschen sind von der Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege 2024 betroffen?

Im Jahr 2021 arbeiteten laut Bundesagentur für Arbeit rund 1,7 Millionen Pflegekräfte, nach der Pflegestatistik waren 1,25 Millionen in Pflegeeinrichtungen angestellt. Somit können mehr als 1,25 Millionen Pflegekräfte in Deutschland von den neuen Mindestlöhnen in der Pflege profitieren.

Wer bekommt die Inflationsprämie in der Pflege?

Die Inflationsprämie wurde bereits seit Juni 2023 an Pflegekräfte ausgezahlt, die nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst bezahlt werden. Die Auszahlung wurde über mehrere Monate gestaffelt und u.a. anteilig berechnet. Mit einer Vollzeitstelle war ein Inflationsausgleich von 3.000 € möglich.
Angestellte im Pflegebereich, die nicht in einer kommunalen Einrichtung arbeiten, erhalten ebenfalls einen Inflationsausgleich. Je nach Träger wird der Betrag wie bei der Caritas auf 2023 und 2024 gesplittet oder wie bei der Diakonie auf mehrere Monate verteilt 2024 ausgezahlt.

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