Mutter liest ihren beiden Kindern ein Buch vor.
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Definition – KinderbetreuungszuschussVoraussetzungen für die ZusatzleistungArbeitgeberzuschuss vs. GehaltserhöhungVorteile der ZusatzleistungKinderbetreuungszuschuss in der SteuererklärungFazit: Profitier von der ZusatzleistungFAQ – häufig gestellte Fragen

Hast du schon vom Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung gehört? Tatsächlich zahlen nur wenige Arbeitgeber diese Zusatzleistung und nur wenige Arbeitnehmer*innen wissen überhaupt davon. Bei uns erfährst du, welche Voraussetzungen du für den Kinderbetreuungszuschuss erfüllen musst, welche Vorteile er dir bringt und ob sich die Zusatzleistung mehr lohnt als eine Gehaltserhöhung.

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Definition – KinderbetreuungszuschussVoraussetzungen für die ZusatzleistungArbeitgeberzuschuss vs. GehaltserhöhungVorteile der ZusatzleistungKinderbetreuungszuschuss in der SteuererklärungFazit: Profitier von der ZusatzleistungFAQ – häufig gestellte Fragen

Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber: Das steckt dahinter

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist eine Zusatzleistung vom Arbeitgeber. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer*innen ausgezahlt werden. Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist eine finanzielle Unterstützung zur Unterbringung (inklusive Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in einer Betreuungseinrichtung. Dazu zählen beispielsweise:

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die häufig keine eigene Kinderbetreuung anbieten können, bietet das eine Möglichkeit, Arbeitnehmer*innen mit Kindern zu unterstützen.

Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber?

Die Höhe vom Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung kann frei vereinbart werden, da es keine Obergrenze gibt. So können auch die Kosten für teure private Betreuungseinrichtungen in voller Höhe steuerfrei übernommen werden.

Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber decken: Das sind die Voraussetzungen

Damit der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sind diese erfüllt, gilt die Zusatzleistung nicht als „Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft“ und muss nicht versteuert werden, so das Bundesfamilienministerium mit Bezug auf § 3 Nr. 33 EStG.

Um folgende Voraussetzungen geht‘s:

Können beide Elternteile einen Betreuungszuschuss beantragen?

Wenn dein*e Partner*in und du nicht verheiratet sind, dauerhaft getrennt leben oder geschieden sind, kommt‘s drauf an, in welchem Haushalt das Kind lebt. Dieser Elternteil erfüllt dann die Voraussetzungen für die Zusatzleistung. Ansonsten können beide Elternteile die tatsächlichen Aufwendungen für die Kinderbetreuung geltend machen. Beachte: Das gilt nur maximal für die Hälfte des Höchstbetrages von 4.000 €.

Unser Lesetipp: Du fragst dich, wie es mit dem Gehalt während der Elternzeit aussieht? Wir haben alle wichtigen Infos für dich, damit du in dieser aufregenden Zeit finanziell abgesichert bist.

Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung vs. Gehaltserhöhung

Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung kann sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter*innen richtig lohnen! Die Zusatzleistung ist eine steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung. Arbeitnehmer*innen sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die normalerweise bei einer Gehaltserhöhung anfallen würden. Arbeitgeber wiederum profitieren davon, dass sie im Gegensatz zur Gehaltserhöhung keine höheren Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Eine echte Win-win-Situation also! Klingt zu gut, um wahr zu sein? Tatsächlich ist der beidseitige Vorteil vom Familienministerium so gewollt, es weist sogar ausdrücklich auf die Möglichkeit der alternativen Gehaltserhöhung hin.

Beispielrechnung: Gehaltserhöhung

Du hast zwei Kinder, bist verheiratet und wohnst und arbeitest in Hamburg. Du bist in Steuerklasse III und zahlst den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % + 1,6 % Zusatzbeitrag. Außerdem bist du kein Mitglied einer Glaubensgemeinschaft. Dein Bruttogehalt beträgt 2.800 €. Bei einer Gehaltserhöhung von 200 € würde deine Brutto-Netto-Rechnung so aussehen:

Beispielrechnung 2024 Gehaltserhöhung
Bruttogehalt3.000,00 €
Lohnsteuer89,16 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Rentenversicherung 279,00 €
Arbeitslosenversicherung39,00 €
Krankenversicherung243,00 €
Pflegeversicherung45,75 €
Auszahlung2.304,09 €

Übrigens: Bei uns kannst du mit dem Brutto-Netto-Rechner ganz einfach dein Nettogehalt berechnen. Probier’s gleich mal aus!

Beispielrechnung: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung

Wenn du nun statt einer Gehaltserhöhung von 200 € den Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung in gleicher Höhe erhältst, sieht die Brutto-Netto-Rechnung wie folgt aus:

Beispielrechnung 2024 Zuschuss
Bruttogehalt2.800 €
Lohnsteuer57,66 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Rentenversicherung260,40 €
Arbeitslosenversicherung36,40 €
Krankenversicherung226,80 €
Pflegeversicherung42,70 €
Nettobetrag2.176,04 €
Kinderbetreuungszuschuss200 €
Auszahlung2.376,04 €

Konkret bedeutet das: Wenn du mit deinem Arbeitgeber statt einer Gehaltserhöhung den Kinderbetreuungszuschuss vereinbarst, erhältst du in unserem Beispiel 71,95 € mehr ausgezahlt! Zusätzlich profitiert dein Arbeitgeber und spart Sozialversicherungsbeiträge ein. Mit dieser Variante kannst du also unter Umständen mehr Geld verdienen. Das sind doch tolle Nachrichten!

Vorteile der Zusatzleistung für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber

Die Vorteile des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung liegen auf der Hand: Sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber kann sich die Zusatzleistung lohnen.

Vorteile für Arbeitnehmer*innen:

Vorteile für Arbeitgeber:

Vater malt zusammen mit seiner Tochter ein Bild am Couchtisch.
Mit dem Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung werden Arbeitnehmer*innen finanziell entlastet und können Beruf und Familie besser vereinbaren. © Petrenko Dasha/EyeEm

Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber in der Steuererklärung

Wusstest du, dass du Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen kannst? Das Finanzamt berücksichtigt zwei Drittel der Aufwendungen als Sonderausgaben, höchstens jedoch 4.000 € pro Jahr und Kind. Hast du einen Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber erhalten, wirkt sich diese Zusatzleistung aufwandsmindernd in der Steuererklärung aus. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden, mit der Begründung, dass Steuerpflichtige bereits durch den steuerfreien Zuschuss finanziell entlastet werden.

Konkret heißt das in unserem vorherigen Beispiel: Du hast im Jahr 3.000 € für die Kinderbetreuung ausgegeben. Dein Arbeitgeber hat dir einen Zuschuss von 200 € pro Monat gezahlt. Auf das Jahr gerechnet ergibt das einen Kinderbetreuungszuschuss von 2.400 €. Das Finanzamt berücksichtigt nun 2/3 von 600 € (3.000 abzgl. 2.400 €), also 400 € als Sonderausgaben.

Fazit: Profitier vom Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist eine vielversprechende Win-win-Situation, von der sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber profitieren. Durch diese Zusatzleistung werden finanzielle Belastungen der Arbeitnehmer*innen verringert, während gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert wird. Die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen, trägt zusätzlich zur finanziellen Entlastung bei. Für Arbeitgeber bietet der Zuschuss die Chance, ihre Attraktivität zu steigern, Fehlzeiten zu reduzieren und das Image des Unternehmens zu stärken.

Halten wir also fest: Der Kinderbetreuungszuschuss ist eine lohnenswerte Alternative zur Gehaltserhöhung, die sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile bietet.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber?

Es gibt keine Obergrenze für den Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. Hier ist dein Verhandlungsgeschick gefragt!

Ist ein Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung steuerlich vorteilhafter als eine Gehaltserhöhung?

Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss ist eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung, da Mitarbeiter*innen diese Zusatzleistung netto erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen für die Zusatzleistung erfüllt sein?

Du hast Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber, wenn dein Kind noch nicht schulpflichtig ist und auch nicht zu Hause betreut wird. Beachte: Du musst nachweisen, dass du mit der Zusatzleistung auch wirklich die Kinderbetreuung finanzierst.

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