Frau arbeitet am Schreibtisch im Büro
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Gehaltszahlung: Pflicht des Arbeitgebers6 Gründe für Kürzung/Einbehaltung des LohnsHandeln bei zu Unrecht einbehaltenem oder gekürztem LohnFazit: Lohneinbehalt nur mit triftigem GrundFAQs – häufig gestellte Fragen

Dein Gehalt ist längst fällig, aber geht einfach nicht auf deinem Konto ein? Kein Grund zur Panik! Ohne triftigen Grund darf dein Arbeitgeber dein Gehalt nicht einfach einbehalten. Bei uns erfährst du, wann ein Lohneinbehalt rechtens ist und wie du im Zweifelsfall damit umgehen kannst.*

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Gehaltszahlung: Pflicht des Arbeitgebers6 Gründe für Kürzung/Einbehaltung des LohnsHandeln bei zu Unrecht einbehaltenem oder gekürztem LohnFazit: Lohneinbehalt nur mit triftigem GrundFAQs – häufig gestellte Fragen

Die Gehaltszahlung als Pflicht des Arbeitgebers

Erst die Arbeit – dann das Vergnügen. Oder anders gesagt: Als Arbeitnehmer*in gehst du immer erst in Vorleistung. Du musst also zuerst arbeiten und bekommst dann deinen rechtmäßigen Lohn. Den Zeitpunkt deiner Gehaltszahlung regeln Arbeits- oder Tarifverträge. Während dein Arbeitgeber Pünktlichkeit, Disziplin und Engagement von dir erwartet, darfst du im Umkehrschluss auf eine pünktliche und vollständige Lohnzahlung bestehen. Grundsätzlich gilt, dass dein Lohn nicht ohne Grund einbehalten oder gekürzt werden darf.

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder sogar Insolvenz anmelden müssen. Dann sollte dein Arbeitgeber das Gespräch mit dir suchen und sich gegebenenfalls einvernehmlich mit dir darauf einigen, den Lohn zu kürzen oder einzubehalten. Wichtig hierbei: Du kannst nicht zu einer Lohnkürzung oder einem Gehaltsverzicht gezwungen werden. Auch dein Arbeitsplatz bleibt trotz deines Entgegenkommens weiterhin gefährdet. Beachte auch, dass sich reduzierte Lohnzahlungen im Ernstfall auf das Insolvenzgeld und das Arbeitslosengeld auswirken.

Lesetipp: Bei uns erfährst du mehr darüber, wann die Gehaltszahlung auf dem Konto sein muss.

6 Gründe für die Kürzung oder Einbehaltung deines Lohns

Unter bestimmten Umständen darf der Arbeitgeber dein Gehalt einbehalten oder kürzen:

Kollegen, die im Büro rechnen
Die fahrlässige Beschädigung von Arbeitsmaterial, eine fehlende Krankschreibung oder regelmäßiges Zuspätkommen können valide Gründe für einen Lohneinbehalt sein. © Suriyan Tejasurintr/EyeEm

Zu Unrecht einbehaltener oder gekürzter Lohn – das kannst du tun

Dein Arbeitgeber hat deinen Lohn zu Unrecht gekürzt oder einbehalten? Dann solltest du unbedingt deine Rechte kennen. Wichtig dabei: Der Unterschied zwischen einem geringfügigen und einem erheblichen Zahlungsverzug:

Beim erheblichen Zahlungsverzug solltest du alle Hebel in Bewegung setzen. Das ist schließlich dein gutes Recht! Deine erste Amtshandlung sollte darin bestehen, eine Zahlungsfrist zu setzen und deinen Arbeitgeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf der Frist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht in Kraft tritt. Heißt: Du wirst dann keine Arbeitsleistung mehr erbringen, bis der Lohn bezahlt ist. Nach erfolgloser Abmahnung bist du berechtigt, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Du hast dann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Vergütung, die bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre.

Unser Lesetipp: Hast du schon mal von Loud Quitting (deutsch: lautes Kündigen) gehört? Wir verraten dir, was dahintersteckt!

Fazit: Lohneinbehalt braucht immer einen triftigen Grund

Du hast den ganzen Monat fleißig gearbeitet und dir nichts zuschulden kommen lassen? Dann ist deine nächste Gehaltszahlung in trockenen Tüchern! Eine Kürzung des Lohns oder gar ein Lohneinbehalt sind nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen rechtens: Eine fehlende Krankmeldung, die fahrlässige Beschädigung von Arbeitsmaterial oder ständiges Zuspätkommen können einen Lohneinbehalt rechtfertigen. Sollte dein Arbeitgeber deinen Lohn ohne triftigen Grund einbehalten, such in jedem Fall das offene Gespräch. Im Notfall steht dir auch das Arbeitsgericht unterstützend zu Seite.

* Dieser Service stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

FAQs – häufig gestellte Fragen

Ist ein Lohneinbehalt ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Wenn dein Arbeitgeber ohne triftigen Grund in einen erheblichen Zahlungsverzug gerät und bereits zwei Monatsgehälter einbehalten hat, kannst du nach einer erfolglosen Abmahnung das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Das sollte jedoch immer die letzte Maßnahme sein.

Darf mein Arbeitgeber das Gehalt einbehalten, wenn ich krank bin?

Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber das Gehalt bei entschuldigter Krankheit nicht zurückhalten. Wenn du allerdings ab dem 4. Krankheitstag keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst, kann dein Arbeitgeber das Gehalt solange einbehalten, bis diese nachgereicht wird.

Achtung: In einigen Fällen verlangen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag schon früher eine Krankmeldung von Arbeitnehmer*innen.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt einbehält?

Im Falle eines Lohneinbehalts solltest du immer zuerst das klärende Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Kommst du hier nicht weiter, kann dich auch der Betriebsrat unterstützen. Im Zweifelsfall ist es auch möglich, Rechtsberatung hinzuziehen.

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