Was bedeutet 13 Gehälter?

Meistens wird das 13. Gehalt mit Weihnachtsgeld gleichgesetzt. Es gibt aber Unterschiede zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Gehalt: Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, mit der entweder die Betriebstreue oder die Arbeitsleistung belohnt wird.
Wo liegt der Unterschied zwischen 13. Gehalt und Weihnachtsgeld?
Bei einem 13. Gehalt handelt es sich um eine Sonderzahlung, die für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Da mit dieser Bonuszahlung geleistete Arbeit belohnt wird, können Fehlzeiten zu Kürzungen führen - wenn dies im Vertrag geregelt ist.
Wird ein 13. Gehalt als Gratifikation oder Weihnachtsgeld bezeichnet, ist dies eine Belohnung für die Betriebszugehörigkeit beziehungsweise Betriebstreue. Hier können Fehlzeiten nicht zur Kürzung führen. Scheidet ein Arbeitnehmer vor Jahresende aus dem Betrieb aus, würde ihm das 13. Gehalt anteilig zustehen. Das Weihnachtsgeld erhält der Arbeitnehmer meistens nur dann, wenn er zum Stichtag der Auszahlung noch im Betrieb tätig ist. Hier kann auch eine Rückzahlungsklausel vereinbart werden, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (AZ: 10 AZR 417/98).
Daneben gibt es Mischformen von Treuebonus und Sonderzahlung. Die Vereinbarungen werden im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Scheidet der Arbeitnehmer in dem Fall vorzeitig aus dem Betrieb aus, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an, ob ihm diese Sonderzahlung zusteht oder nicht.
Gibt es einen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt?
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf das 13. Gehalt, da es sich um eine Sonderzahlung handelt. Es kommt darauf an, wie die Vereinbarungsgrundlage aussieht, denn Sonderzahlungen werden über den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag geregelt:
Ist das Weihnachtsgeld tariflich vereinbart, kann es weder gestrichen noch gekürzt werden, solange der Tarifvertrag läuft. Sieht der gültige Tarifvertrag eine Zahlung von Weihnachtsgeld vor, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Sonderzahlung.
Besteht keine tarifliche Vereinbarung über das Weihnachtsgeld, besteht die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung, die von Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen wird. Wird die Betriebsvereinbarung gekündigt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Weihnachtsgeld. Wird das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt, kann eine betriebliche Übung entstehen und somit hätte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Zahlung. Eine betriebliche Übung entsteht dann, wenn der Arbeitgeber drei Jahre lang hintereinander Weihnachtsgeld in gleichbleibender Höhe zahlt. Weist der Arbeitgeber aber regelmäßig und ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine freiwillige und einmalige Zahlung handelt, kann keine betriebliche Übung entstehen. In dem Fall hat der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Wird Weihnachtsgeld gezahlt, auch ohne dies vertraglich zu regeln, steht es allen Mitarbeitern zu. Der Arbeitgeber darf nicht einige Mitarbeiter von der Zahlung des Weihnachtsgeldes ausschließen, wenn die Mehrheit diese Sonderzahlung bekommt. Auch Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, allerdings wird dies anteilig gezahlt. Hier darf der Arbeitgeber also nicht nur den Vollzeitbeschäftigten Weihnachtsgeld geben und die Teilzeitkräfte leer ausgehen lassen.
Wie viele Arbeitnehmer Deutschlands erhalten Weihnachtsgeld?
Das WSI-Tarifarchiv führte eine Online-Umfrage durch, an der über 100.000 Menschen teilnahmen. Das Ergebnis zeigte, dass 54 Prozent der Arbeitnehmer Deutschlands Weihnachtsgeld erhalten. Die höchsten Chancen auf Weihnachtsgeld haben Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland, die einen Tarifvertrag haben. In den Wirtschaftsbereichen Süßwarenindustrie, Druckwarenindustrie und im Bankgewerbe erhalten die Arbeitnehmer ein hohes tariflich vereinbartes Weihnachtsgeld: Ein volles Monatsgehalt wird als 13. Gehalt gezahlt.
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