Rückansicht von Menschen zu Fuß auf der Straße in der Stadt
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Diese Arbeitnehmer*innen dürfen streikenRechtmäßiger Streik: BedingungenGehalt bei StreikStreikgeld: Die Finanzspritze der GewerkschaftFazit: So sieht‘s beim Warnstreik finanziell bei dir ausFAQs – Häufig gestellte Fragen

Hast du schon mal deine Arbeit niedergelegt, um für bessere Arbeitsbedingungen oder mehr Lohn zu streiken? Dann geht‘s dir wie vielen Arbeitnehmer*innen. Warnstreiks und Tarifverhandlungen sind in Deutschland keine Seltenheit. Bei uns erfährst du, wie viel Geld dir im Falle eines Streiks zusteht und was es mit dem sogenannten Streikgeld auf sich hat.

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Diese Arbeitnehmer*innen dürfen streikenRechtmäßiger Streik: BedingungenGehalt bei StreikStreikgeld: Die Finanzspritze der GewerkschaftFazit: So sieht‘s beim Warnstreik finanziell bei dir ausFAQs – Häufig gestellte Fragen

Arbeitsniederlegung: Diese Arbeitnehmer*innen dürfen streiken

Du fragst dich, ob du deine Arbeit einfach so von heute auf morgen für einen Streik niederlegen darfst? Eine spannende Frage, denn ein konkret formuliertes Recht auf Streik gibt es in Deutschland nicht. Durch die Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts hat sich das jedoch im Laufe der Zeit konkretisiert: Das Streikrecht ergibt sich aus Artikel 9 des Grundgesetzes, dem Recht auf den Zusammenschluss von Menschen, um für gemeinsame Ziele zu kämpfen.

Was das genau für ein konkretes Streikvorhaben bedeutet? Streiks müssen von Arbeitnehmervereinigungen ausgerufen werden. Eine Niederlegung der Arbeit ohne Zustimmung der jeweiligen Gewerkschaft, ein sogenannter wilder Streik, ist in Deutschland rechtswidrig und kann zu einer Abmahnung oder einer außerordentlichen Kündigung führen – und das will selbstverständlich niemand.

Ruft eine Gewerkschaft ihre Gewerkschaftsmitglieder zum Warnstreik auf, dann handelt es sich in der Regel um das letzte Mittel in einer Tarifverhandlung. Gewerkschaften verfolgen damit das Ziel, Druck auf Arbeitgeber auszuüben, um tarifliche Forderungen durchzusetzen. Hier möchte die Gewerkschaft meist bewirken, dass ihre Mitglieder mehr Lohn erhalten. Aber auch Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen können Gründe für einen Warnstreik sein.

Gut zu wissen: Neben Gewerkschaftsmitgliedern können auch alle anderen Arbeitnehmer*innen, die von den Tarifverhandlungen betroffen sind, streiken. Das umfasst nicht nur Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, sondern u. a. auch Auszubildende, geringfügig und befristet Beschäftigte sowie Betriebsratsmitglieder.

Rechtmäßiger Streik: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Damit ein Warnstreik rechtmäßig ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Wir haben für dich alles Wissenswerte zusammengefasst:

Sind diese Bedingungen erfüllt, kannst du deine Arbeit niederlegen. Dafür benötigst du nicht die Erlaubnis deines Arbeitgebers und musst diesen auch nicht informieren:

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik verstößt nicht gegen den Arbeitsvertrag.

Gehalt bei Streik: Das musst du beachten

Das Arbeitsverhältnis ruht arbeitsrechtlich während der Dauer des Warnstreiks. Somit müssen beide Seiten ihren Pflichten nicht nachgehen: Arbeitnehmer*innen müssen ihre Arbeit nicht ausüben und Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, ihren streikenden Angestellten Gehalt zu zahlen.

Grundsätzlich genießen Gewerkschaftsmitglieder im Falle eines Streiks einen Vorteil: Während sie für diese Zeit von der Gewerkschaft Streikgeld erhalten, gehen die nicht gewerkschaftlich organisierten Streikenden leer aus, wenn der Arbeitgeber diese nicht bezahlt. Übrigens: Ein Recht auf Arbeitslosengeld haben Streikende ebenfalls nicht, weshalb sich Arbeitnehmer*innen auch gegen einen Streik entscheiden können, falls die finanzielle Lage dies nicht zulässt.

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Streikgeld: Die Finanzspritze der Gewerkschaft

Warum die Gewerkschaft dich während des Warnstreiks finanziell unterstützt? Eigentlich ziemlich smart: Für Gewerkschaften ist es wichtig, dass möglichst viele Mitglieder dem Aufruf zum Streik folgen, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben und so ihre Forderungen durchzusetzen. Damit ihnen der finanzielle Aspekt hier keinen Strich durch die Rechnung macht, wurde das Streikgeld eingerichtet. Gewerkschaftsmitglieder zahlen regelmäßig Mitgliederbeiträge, von denen ein großer Teil in Streikkassen zurückgelegt wird. Diese finanziellen Rücklagen werden bei Streiks genutzt, um den Lebensunterhalt der aktiv streikenden Mitgliedern zu sichern.

So viel Streikgeld bekommen Gewerkschaftsmitglieder

Die Höhe des Streikgeldes wird in der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft geregelt. Zur Berechnung wird in der Regel der Mitgliedsbeitrag sowie die Länge der bisherigen Mitgliedschaft berücksichtigt, zum Beispiel:

Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich in der Regel am Bruttolohn der Arbeitnehmer*innen. Bei ver.di und der IG Metall sind es für Vollzeit Beschäftigte 1 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag für Studierende in Vollzeit, Krankengeldbeziehende oder Mitglieder in Elternzeit weicht davon ab.

Unter diesen Umständen musst du das Streikgeld zurückzahlen

Wenn Gewerkschaftsmitglieder, die Streikgeld erhalten haben, danach aus der Gewerkschaft austreten, muss das Streikgeld unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden. Dabei kommt‘s darauf an, wie lange der Bezug des Streikgeldes zurückliegt. Jede Gewerkschaft hat dafür eigene Regelungen: Tritt ein Mitglied der GEW vor Ablauf von 2 Jahren nach Auszahlung des Streikgeldes aus der Gewerkschaft aus, so muss dieses zurückgezahlt werden. Bei ver.di ist es ein Jahr.

Fazit: So sieht‘s beim Warnstreik finanziell bei dir aus

Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, bist du als Gewerkschaftsmitglied durch das Streikgeld finanziell abgesichert. Wie viel Geld du bekommst, hängt dabei von der jeweiligen Gewerkschaft und der Länge deiner Mitgliedschaft ab. Arbeitnehmer*innen, die nicht Mitglied in einer Gewerkschaft sind, sind stattdessen auf die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers angewiesen. Im Worst Case gibt es für sie während der Streikdauer also keine finanzielle Unterstützung.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Streik rechtmäßig?

Ein Streik ist u. a. rechtmäßig, wenn er von der Gewerkschaft ausgerufen wurde, auf einen rechtmäßigen Tarifvertrag abzielt und verhältnismäßig ist.

Welche Arbeitnehmer*innen bekommen Streikgeld?

Streikgeld wird in der Regel an Gewerkschaftsmitglieder ausgezahlt, die an rechtmäßigen Streiks teilnehmen. Nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer*innen erhalten in der Regel kein Streikgeld, es sei denn, sie schließen sich während des Streiks einer Gewerkschaft an und erfüllen die Mitgliedschaftsanforderungen.

Muss Streikgeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Streikgeld ist steuerfrei und muss somit auch nicht in deiner Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Streik entstehen, z. B. Fahrtkosten zum Streiklokal, sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Der Gewerkschaftsbeitrag hingegen kannst du als Werbungskosten geltend machen.

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