Wer zahlt das Gehalt während einer Reha?

Es gibt viele Gründe, warum Ärzte und Ärztinnen eine Reha anordnen, sei es nach einer Krankheit, einem Unfall oder einer Operation. Sie hat aber immer denselben Zweck: die Wiedereingliederung in den Alltag oder das Berufsleben. Aber wie steht es um die Finanzierung einer Reha? Wer übernimmt die Kosten? Wie viel Krankengeld kriegt man? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel!
Was genau ist eine Reha und wer hat Anspruch auf eine Reha?
Ganz allgemein ist eine Reha eine oftmals medizinische Maßnahme mit dem Ziel, Menschen nach einer Krankheit, einer Verletzung, einem Unfall oder einer anderweitigen Einschränkung wieder auf die Beine zu helfen. Grundsätzlich wird zwischen medizinischer Reha und beruflicher Reha unterschieden. Eine medizinische Reha verordnen Ärzte vor allem dann, wenn Krankheiten oder Behinderungen zu erheblichen Einschnitten im Alltag der Patienten führen oder ihre Erwerbstätigkeit gefährden. Bei einer medizinischen Reha geht es somit vor allem darum, die Lebensqualität der Patienten zu erhalten oder wiederzuerlangen. Die medizinische Reha verfolgt ebenfalls das Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die berufliche Reha auf der anderen Seite dreht sich voll und ganz um die Teilhabe am Arbeitsleben. Der Leistungsträger unterstützt Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder Schwierigkeiten haben, einen Beruf zu finden oder zu behalten. Der große Unterschied zwischen den beiden Varianten ist der, dass eine medizinische Reha normalerweise in Form einer stationären Behandlung durchgeführt wird, während bei einer beruflichen Reha vor allem eine Umschulung oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes angestrebt wird.
Grundsätzlich können alle Erwerbstätigen eine Reha beantragen. Voraussetzung ist dabei die Gefährdung oder Minderung ihrer Erwerbsleistung. Außerdem müssen die Antragssteller je nach Leistung zwischen 5 und 15 Jahren versichert sein und seit der letzten Reha müssen mindestens vier Jahre vergangen sein. Auch Rentner und Rentnerinnen oder Kinder können eine Reha beantragen. Außerdem muss eine positive Rehabilitationsprognose vorliegen, damit eine Reha genehmigt wird.
Wer übernimmt die Kosten einer Reha?
Die Kosten einer Reha werden normalerweise von deinem Leistungsträger übernommen. Für Erwerbstätige ist das normalerweise die Rentenversicherung, bei Rentnern und Rentnerinnen zahlt die Krankenversicherung. Es gibt normalerweise auch keinen Grund zur Sorge, dass gewisse Kosten nicht übernommen werden, denn laut § 4 Sozialgesetzbuch 1 besteht ein Recht auf Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit. Sofern eine Reha in diesem Sinne aussichtsreich ist, werden also auch die Kosten übernommen. Dazu zählen alle Kosten der medizinischen Behandlung und der therapeutischen Maßnahmen. Ebenso übernimmt der Versicherungsträger die Kosten für Reise und die ärztliche Betreuung. Bei einer stationären Behandlung werden auch die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung übernommen. Für Patienten über 18 Jahren wird allerdings eine Zuzahlung erforderlich, diese beträgt höchstens 10 Euro pro Tag bei einer Laufzeit von höchstens 42 Tagen. Die maximale Zuzahlung beträgt also 420 Euro pro Reha. Außerdem richtet sich die Höhe der Zuzahlung auch nach dem monatlichen Nettoeinkommen der Patienten. Wer pro Monat weniger als 1.317 Euro netto verdient, ist von der Zuzahlung befreit. Der maximale Zuzahlungssatz von 10 Euro pro Tag wird bei einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens 1.974 Euro fällig.
Krankengeld oder Übergangsgeld? Was ist der Unterschied? Wer zahlt was?
In einer Reha haben Patienten ein Recht auf eine sechswöchige Gehaltsfortzahlung. Diese zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt der zuständige Versicherungsträger die Fortzahlung eines Krankengeldes oder eines Übergangsgeldes. Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse, das Übergangsgeld kommt stattdessen von der Rentenversicherung.
Während einer Reha wird meistens ein Übergangsgeld gezahlt, da einer Reha in der Regel eine längere Krankheit vorausgeht, während der eine Gehaltsfortzahlung stattfindet oder bereits Krankengeld gezahlt wird. Sollte der Reha keine längere Krankheitsphase vorausgehen zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von mindestens 70 Prozent des Bruttoeinkommens und höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Von der Ausgangssumme werden noch 9,3 Prozent für die Rentenversicherung, 1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung, und 1,5 Prozent für die Pflegeversicherung abgezogen. Die Summe, die nach den Abzügen übrigbleibt, ist dein Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld verfällt nicht, über einen Zeitraum von drei Jahren können Versicherte maximal 78 Wochen lang Krankengeld beziehen. Das Krankengeld wird von der Krankenkasse bezahlt. Sobald die Reha beginnt, und die Rentenversicherung zuständig ist, endet also auch die Zahlung des Krankengeldes.
Das Übergangsgeld wird von der Rentenversicherung bezahlt und berechnet sich etwas anders. Standardmäßig erhalten Patienten ein Übergangsgeld in Höhe von 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Für Personen mit mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch steigt diese Summe auf 75 Prozent. Bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten wird die Höhe des Übergangsgeldes aus den Beiträgen des letzten Kalenderjahres ermittelt. Arbeitseinkünfte während des Übergangsgeldes werden auf die Einkünfte des Übergangsgeldes angerechnet. Bei Arbeitslosen errechnet sich die Höhe des Übergangsgeldes aus der Höhe des Arbeitslosengeldes. Werden Patienten nach Abschluss der Reha nach und nach wieder an ihre Arbeitsleistung herangeführt, haben sie immer noch Anspruch auf eine Fortzahlung des Übergangsgeldes. Dieses wird dann in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Der Anspruch endet, sobald die Wiedereingliederung entweder abgebrochen oder vollständig abgeschlossen ist.
Quellen:
aok.de
bundesgesundheitsministerium.de
deutscherentenversicherung.de
gesetze-im-internet.de
gkv-spitzenverband.de
lohndirekt.de
median-kliniken.de
mitteldeutsches-institut.de
qualitaetskliniken.de
vdk.de