Frau steht auf Fitnessgerät und übt mit Trainerin
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Was und für wen ist Reha?Seelische Gesundheit und RehabilitationReha für bestimmte BerufsgruppenWer übernimmt die Kosten einer Reha?Krankengeld oder Übergangsgeld UnterschiedFAQs – Häufig gestellte Fragen

Ärzt*innen verschreiben aus verschiedensten Gründen eine Reha – sei es nach einer Krankheit, einem Unfall, einer Operation oder für die seelische Gesundheit. Das Ziel ist immer klar: deine schnelle und effektive Rückkehr in Alltag und Beruf. Doch wie sieht's mit der Finanzierung aus? Wer übernimmt die Kosten und wie viel Krankengeld steht dir zu? Diese Fragen beantworten wir dir in diesem Artikel!

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Was und für wen ist Reha?Seelische Gesundheit und RehabilitationReha für bestimmte BerufsgruppenWer übernimmt die Kosten einer Reha?Krankengeld oder Übergangsgeld UnterschiedFAQs – Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich Rehabilitation und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Kurz gesagt: Eine Reha ist in der Regel eine Maßnahme, die Menschen nach Krankheiten, Verletzungen, Unfällen oder anderen Beeinträchtigungen wieder fit für Arbeit und Alltag machen soll. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation.

Medizinische Reha

Eine medizinische Reha verordnen Ärzt*innen vor allem dann, wenn Krankheiten oder andere Einschränkungen zu erheblichen Einschnitten im Alltag von Patient*innen führen oder ihre Erwerbstätigkeit gefährden. Hier geht's vor allem darum, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder wiederherzustellen. Die medizinische Reha verfolgt ebenfalls das Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die berufliche Reha ist gänzlich auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet. Rund um Reha kommen Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit, Lohnfortzahlung und Krankengeld ins Spiel. Bei der beruflichen Rehabilitation geht’s um konkrete Schritte zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben: Hierzu zählen Unterstützung bei der Jobsuche, Umschulungen oder Anpassungen am Arbeitsplatz, um trotz gesundheitlicher Probleme aktiv bleiben zu können. Auch Themen wie Übergangsgeld, Rentenversicherung und Arbeitsentgelt sind hier relevant – deshalb gehen wir später näher darauf ein.

Aber erst noch einige Grundlagen: In der Regel kann jede erwerbstätige Person eine Rehabilitation beantragen. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Je nach Art der Leistung ist eine Versicherungszeit zwischen 5 und 15 Jahren erforderlich und die letzte Reha sollte mindestens vier Jahre zurückliegen. Auch Rentner*innen oder Kinder können eine Reha beantragen, wenn die Rehabilitationsprognose positiv ist. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, sich über Arbeitslosengeld und Entgeltfortzahlung zu informieren, insbesondere wenn es um eine berufliche Neuorientierung oder längere Auszeiten geht.

Seelische Gesundheit und Rehabilitation

Ein zentrales und oft unterschätztes Thema: Gerade in unserer hektischen und leistungsorientierten Gesellschaft sind psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout keine Seltenheit. Eine Reha kann hier die entscheidende Hilfe sein. Sie bietet nicht nur therapeutische Unterstützung, sondern auch die Chance zur Selbstreflexion und Neuorientierung. In der psychischen Rehabilitation geht’s darum, die individuellen Ursachen der Erkrankung zu verstehen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln und Resilienz aufzubauen.

Hier lernen Betroffene, ihre Grenzen zu erkennen und gesunde Verhaltensweisen in ihren Alltag zu integrieren. Eine erfolgreiche psychische Rehabilitation kann dazu beitragen, das Wohlbefinden zu steigern, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Es ist wichtig, die psychische Gesundheit ernst zu nehmen und frühzeitig professionelle Hilfe zu beanspruchen. Denn wie bei körperlichen Erkrankungen gilt auch hier: Je früher mit der Behandlung begonnen wird, desto besser sind die Chancen auf eine Genesung.

Männlicher Ausbilder unterstützt eine alte Frau beim Trainieren im Fitnessstudio
Sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit kann durch Rehabilitation gefördert oder wiederhergestellt werden. © addictive_stock/EyeEm

Reha für bestimmte Berufsgruppen

Für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Handwerker*innen oder Büroangestellte, gibt es spezielle Rehabilitationsprogramme, die auf die jeweiligen beruflichen Anforderungen zugeschnitten sind. Ziel dieser Programme ist es, auf die spezifischen gesundheitlichen Herausforderungen dieser Berufe einzugehen und eine effektive Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Jedes Rehabilitationsprogramm ist natürlich auf die jeweiligen Patient*innen abgestimmt. Bestimmte Berufsbilder weisen jedoch oft ähnliche Symptome auf, die in der Rehabilitation fokussiert und nach einem bewährten Schema behandelt werden können.

Wer übernimmt die Kosten einer Reha?

Die Kosten übernimmt in der Regel der Leistungsträger, also die Körperschaft, Anstalt oder Behörde, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind. Bei Erwerbstätigen springt die Rentenversicherung ein, während bei Rentner*innen die Krankenversicherung zuständig ist. Keine Sorge, meist werden alle Kosten übernommen – so ist es gesetzlich geregelt (in § 4 Sozialgesetzbuch 1 ist das Recht auf Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit festgehalten). Alles, was zur Rehabilitation gehört, also ärztliche Behandlung, Therapien, Fahrtkosten, medizinische Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung bei stationärem Aufenthalt, wird bei Genehmigung der Reha übernommen.

Übrigens: Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Tag anfallen, wenn du eine stationäre Leistung in Anspruch nimmst. Allerdings gilt das nur für maximal 42 Tage und ist vom Nettoeinkommen abhängig. Du verdienst weniger als 1.317 Euro oder bekommst Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger? Dann bist du so oder so von der Zuzahlung befreit.

Krankengeld oder Übergangsgeld – was ist der Unterschied?

In den ersten sechs Wochen einer Reha gibt's normalerweise Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach springt der Versicherungsträger ein – entweder Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Übergangsgeld wird oft schon während der Reha gezahlt, vor allem, wenn dir vorher Krankengeld gezahlt wurde. Wenn du ohne längere Krankheit direkt in die Reha gehst, zahlt die Krankenkasse ein einkommensabhängiges Krankengeld. Aber Vorsicht: Es gibt Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Krankengeld bekommst du bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Gut zu wissen: Berechnung von Krankengeld und Übergangsgeld

Das Krankengeld beträgt mindestens 70 Prozent deines letzten Bruttoeinkommens und höchstens 90 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Davon gehen aber noch 9,3 Prozent für die Rentenversicherung, 1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung und 1,5 Prozent für die Pflegeversicherung ab – wie bei deinem Nettogehalt. Was dann noch übrigbleibt, ist dein Krankengeld.

Das Übergangsgeld, das die Rentenversicherung zahlt, berechnet sich anders: In der Regel sind es 68 Prozent deines letzten Nettogehalts, mit Kindern sogar 75 Prozent. Bei Selbstständigen hängt es von den Beiträgen des letzten Jahres ab. Arbeitseinkünfte während des Übergangsgeldbezugs werden auf die Einkünfte des Übergangsgeldes angerechnet. Bei Arbeitslosen richtet sich das Übergangsgeld nach dem Arbeitslosengeld. Und wer nach der Reha stufenweise wieder in den Beruf einsteigt, erhält das Übergangsgeld zunächst in gleicher Höhe, bis die Wiedereingliederung vollständig abgeschlossen ist oder abgebrochen wurde.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich während der Reha wieder arbeitsfähig werde?

Wenn du während der Reha wieder arbeitsfähig wirst, wird dies von den behandelnden Ärzt*innen festgestellt und dokumentiert. In diesem Fall endet dein Anspruch auf Übergangsgeld oder Krankengeld und du kannst wieder in dein normales Arbeitsleben zurückkehren. Dein Arbeitgeber wird über deinen Status informiert, damit du nahtlos wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehren kannst.

Wie lange dauert eine Reha durchschnittlich?

Die Dauer einer Rehabilitation hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. deinem Gesundheitszustand, individuellem Rehabilitationsziel sowie dem Grund für die Rehabilitation. Im Durchschnitt dauert eine Reha zwischen drei und sechs Wochen. Im Einzelfall kann sie aber auch länger oder kürzer sein.

Welche Rolle spielt die Arbeitslosenversicherung bei der Rehabilitation?

Wenn du arbeitslos bist und Leistungen zur Rehabilitation erhältst, wird das Übergangsgeld auf Grundlage deines Arbeitslosengeldes berechnet. Die Arbeitslosenversicherung beteiligt sich auch an den Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Krankengeld abgezogen werden, wenn du vor der Reha arbeitslos warst. Ansonsten zahlst du die Arbeitslosenversicherung während der Reha einfach weiter.

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