Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Freiberufler
Wer einen Beruf ausübt, der keiner Gewerbeordnung unterliegt, kann sich Freiberufler nennen. Dabei handelt es sich um freie Berufe, die die Ausübung von erzieherischen, unterrichtenden, künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Tätigkeiten mit sich ziehen. Das bedeutet gleichfalls, dass man als Freiberufler selbstständig arbeitet. Möchte man als Freiberufler tätig sein, ist zwar keine Ausbildung in diesem Sinne von Nöten, aber man muss verschiedene Qualifikationen vorweisen können, um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben.
Im Durchschnitt sind die Anforderungen in den freien Berufen höher, dass man eine schöpferische Begabung und eine besondere Qualifikation mitbringen muss.
Oftmals wird der Freiberufler mit dem freien Mitarbeiter verwechselt. Ein freier Mitarbeiter bezieht sich allerdings auf das Beschäftigungsverhältnis, das zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Nur die Berufssparten, die als freie Berufe gelten, machen es möglich, als Freiberufler tätig zu sein. Darunter fallen zum Beispiel Rechtsanwälte, Theaterpädagogen, Ärzte und Architekten.
Wichtig bei den freien Berufen ist, dass man ein hohes Maß an Eigenverantwortung besitzt, da man, wie erwähnt, selbstständig arbeitet. Das bedeutet weiter, dass man außerordentliche fachliche Kenntnisse besitzen muss.
Führt man auch als Freiberufler ein Gewerbe aus, widerspricht das der eigentlichen Definition und muss als Sonderfall gemeldet werden. Dazu gehören zum Beispiel Apotheker.
Der Vorteil des freien Berufes ist, dass man keine Gewerbesteuer zahlen muss. Da man aber umsatz- und einkommenssteuerpflichtig ist, muss das Finanzamt darüber entscheiden, ob man freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist.
Als Freiberufler muss man außerdem darauf achten, dass man keine Scheinselbstständigkeit eingeht. Diese definiert sich darüber, wie viele Auftraggeber man in einer bestimmten Zeit hatte. Hat man lediglich für nur einen Auftraggeber gearbeitet, ist man scheinselbstständig und verliert den Status des Freiberuflers.
Mittlerweile gibt es viele Verbände, die die Tätigkeit in den freien Berufen unterstützen und fördern und denen sich Freiberufler angeschlossen haben. Besonders in rechtlichen Fragen können Zusammenschlüsse von Vorteil sein.
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