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Wenn das Gehalt nicht reicht

Gerade in schlecht bezahlten Branchen ist es nicht selten, dass Beschäftigte mit ihrem Geld, das sie verdienen, beim besten Willen nicht auskommen können. Besonders häufig sind davon Familien mit mehreren Kindern und nur einem Alleinverdiener betroffen. Sehr schwierig wird die Situation, wenn man in einer Großstadt lebt, in der die Mieten grundsätzlich sehr hoch ausfallen. Auch ein langer Anfahrtsweg zur Arbeit, der mit dem privaten PKW bewältigt werden muss, erhöht die laufenden monatlichen Kosten, so dass es extrem schwierig ist, mit einem kleinen Gehalt auszukommen.

Grundsätzlich sollte sich jeder, der sich in einer solchen Situation befindet, zunächst einmal Klarheit über seine finanzielle Situation verschaffen. Dazu ist es erforderlich, für einige Monate ein Haushaltsbuch zu führen, in das alle anfallenden Ein- und Ausgaben eingetragen werden. Oftmals kann man bei einer Analyse der Ausgaben gewisse Einsparungspotentiale erkennen, wie zum Beispiel den Verzicht auf teuer Hobbys oder mehrere Restaurantbesuche mit der ganzen Familie pro Monat. Doch oftmals leben betroffene Berufstätige schon sehr sparsam und leisten sich überhaupt keinen Luxus, so dass keinerlei Einsparungsmöglichkeiten bestehen. In einer derartigen Situation bleibt dann nur zu versuchen, die Einnahmen zu erhöhen. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage.

Die Erhöhung der monatlichen Einnahmen:

Es ist durchaus legitim, dem Arbeitgeber die schwierige finanzielle Situation zu schildern und ihn um eine Erhöhung des Gehalts zu bitten. Diese muss nicht unbedingt in einer Anhebung des Bruttogehalts bestehen. Auch die Zurverfügungstellung eines Firmenwagens oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung, ein Jobticket oder Gutscheine fürs Mittagessen können helfen. Ist dies nicht möglich, sollte man versuchen, durch die vermehrte Leistung von bezahlten Überstunden die Kasse aufzubessern. Kommt auch dies nicht in Frage, sollte man sich nach einem Minijob umsehen.

Zuvor ist es unabdingbar, sich den Arbeitsvertrag durchzulesen, um zu prüfen, ob eine Nebenbeschäftigung verboten ist. Bei Unsicherheit ist es unbedingt empfehlenswert, den Arbeitgeber zu fragen, denn das Hinwegsetzen über eine dementsprechende Klausel kann zu einer Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Frage kommt, einen Nebenjob auszuüben, kann man sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort wird untersucht, ob die Möglichkeit besteht, das Gehalt aufzustocken. Gerade bei Personen im Niedriglohnbereich, die für mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind, ist dies sehr oft der Fall. Wenn alle Anstrengungen, mehr Geld zu bekommen, vergeblich sind, sollte man einen Jobwechsel erwägen. Oftmals ist dies besonders aussichtsreich, wenn man sich durch Fortbildungen eine bessere Qualifikation verschafft, die dann zu einem höheren Einkommen führt.

Weiterführende Infos zum Thema:

Die zehn schlechtbezahltesten Ausbildungsberufe in Deutschland

Das sind die 20 schlechtbezahltesten Jobs in 2015

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