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Wenn es weder einen Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung gibt

Existieren weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung, richtet sich die Vergütung allein nach dem Arbeits- oder Dienstvertrag, der individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wird.


Die Höhe des Gehalts wird dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelt – und hängt damit zu einem großen Teil vom Markt, also von Angebot und Nachfrage, sowie vom Verhandlungsgeschick beider Seiten ab. Allerdings sind der Gestaltungsfreiheit auch hier gesetzliche Grenzen gesetzt. Denn auch außerhalb eines Tarifvertrages darf das Gehalt nicht in unangemessen niedriger Höhe vereinbart werden. Sonst könnte ein Fall von Lohnwucher vorliegen. Lohnwucher liegt insbesondere dann vor, wenn der vereinbarte Lohn deutlich unter dem allgemeinen Lohnniveau für eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Wirtschaftsgebiet liegt und der Arbeitgeber hierbei bewusst eine Zwangslage des Arbeitnehmers ausnutzt. In diesem Fall ist die getroffene Lohnvereinbarung nichtig und der Arbeitgeber muss die (orts-)übliche Vergütung zahlen.

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