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Wo ist die Vergütung geregelt?

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf eine Vergütung hat. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann regelt dieser die Art und Höhe der Vergütung. Ist im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthalten, können Regelungen zu Art und Höhe der Bezahlung auch in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.


Kommt kein Tarifvertrag zur Anwendung, sind sämtliche Regelungen bezüglich Art und Höhe der Vergütung in einem individuellen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Arbeits- oder Dienstvertrag zu regeln. Dieser Vertrag muss entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gestaltet sein. Auch im öffentlichen Dienst gibt es festgelegte Vergütungsregelungen, nach denen eine Tätigkeit bezahlt wird.

Für die Mehrzahl aller abhängig Beschäftigten in Deutschland gilt ein Tarifvertrag. Allerdings ist der Grad der Tarifbindung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Auch bei Behörden und Ämtern gilt mittlerweile genauso wie in der freien Wirtschaft: Wer sich reinkniet, kann mehr verdienen als bisher.

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