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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist einfach die Versicherung schlechthin. Sie sichert im Krankheitsfall vor entstehenden Kosten ab, die enorm hoch sein können. Müssen die Behandlungskosten selbst getragen werden, könnte dieses der finanzielle Ruin bedeuten. Zum Programm der Kostenübernahme gehören nicht nur die Kosten für die ärztliche und zahnärztliche Behandlung.


Es umfasst auch die Kostenübernahme der Arzneimittelversorgung und Kosten, die während eines stationären Aufenthalts entstehen. Ob der Patient nun bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung Mitglied ist, hängt oft vom Geldbeutel oder auch von der Lebenssituation ab. Bereites seit dem 15. Juni 1883, gibt es die Krankenversicherung. Grundsätzlich gibt es zwei Arten, die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung. Diese ist eine Pflichtversicherung und gehört zu den Grundlagen des Sozialversicherungssystems. Grundprinzip ist die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Alle Patienten sollen gleich behandelt werden, nur ist es so, dass es einen bestimmten Leistungsumfang gibt, welcher nicht überschritten werden darf. Familienmitglieder sind bei der versicherten Person mitversichert. So zum Beispiel der Ehepartner oder Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Oder ein Kind ist bis zum 23.Lebensjahr noch in der Ausbildung. Ist ein Kind jedoch behindert, gilt die Familienversicherung ohne Altersbeschränkung. Durch Zusatzversicherungen können sich die gesetzlich versicherten Mitglieder ihren Krankenschutz aufwerten.

Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die mit einem privat rechtlichen Unternehmen abgeschlossen wird. Diese Versicherungen handeln und versichern privatwirtschaftlich. In eine private Krankenversicherung kann nur ein bestimmter Personenkreis beitreten. In Deutschland sind das ca. 10% aller Versicherten. Der Leistungskatalog, der privaten Versicherungen ist oft sehr umfangreicher als der, der gesetzlichen. Der Versicherte wird nicht nur mit der Grundversorgung behandelt, sondern die Versorgung geht weit darüber hinaus. So hat der privat Versicherte das Recht auf Chefarztbehandlung oder auch auf ein Einzelbettzimmer. Auch bei Zahnersatz schneidet der privat Versicherte bedeutend besser ab. So bekommt er Kosten erstattet, die der gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche bezahlen muss.

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