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Lohnsteuer Abgabefrist

Die Lohnsteuer Erklärung, für die eine bestimmte Lohnsteuer Abgabefrist gilt, ist auch unter den Namen Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer Jahresausgleich oder Steuererklärung bekannt. Gemeint ist mit Lohnsteuer ist Steuer, die der Arbeitgeber vom Bruttolohn seiner Angestellten bei jeder Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einbehält und dann an das zuständige Finanzamt abführt.


Bei der Lohnsteuer Erklärung wird dann ermittelt, ob der Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurückerhält oder ob er Steuer nachzahlen muss. Die Lohnsteuer Abgabefrist muss in jedem Fall eingehalten werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer eine Steuerrückzahlung bekommt oder ob er eine Steuernachzahlung leisten muss.

Die Höhe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, richtet sich nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse. Hier können auch bereits Freibeträge festgehalten werden, die dann die Steuerlast entsprechend mindern. Für die Abgabe der Lohnsteuer Erklärung gib es eine bestimmte Lohnsteuer Abgabefrist. Diese ist zumeist auf den 31. Mai festgelegt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn ein Steuerberater die Bearbeitung und die Einreichung der Steuererklärung übernimmt.

Dann verlängert sich die Lohnsteuer Abgabefrist. Erstellt ein Arbeitnehmer die Lohnsteuererklärung ohne Hilfe des Steuerberaters, gilt der 31. Mai als Lohnsteuer Abgabefrist. Wer sich unsicher ist, welche Abgabefrist für die Lohnsteuer gilt, kann sich auch bei seinem zuständigen Finanzamt danach erkundigen oder für Informationen über die Lohnsteuer Abgabefrist die Webseite des Finanzamtes besuchen.

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