Wenn Sie für Ihren Beruf einen genauen Gehaltsvergleich wollen,

dann füllen Sie unseren Fragebogen in 5 Minuten aus. Am Ende zeigen wir Ihnen das Gehalt inkl. der genauen Zusammensetzung von 20 Personen in Ihrem Alter, die in Firmen Ihrer Branche Ihre Tätigkeit mit Ihrer oder vergleichbarer Ausbildung ausführen.

Oberstudienrat / Oberstudienrätin

Möchte man als Oberstudienrat beziehungsweise Oberstudienrätin tätig sein, muss man zunächst ein abgeschlossenes Studium besitzen, das einen für die Tätigkeit als Lehrer der Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen, in Internaten und Schülerheimen qualifiziert. Das heißt, dass man zunächst einen Bachelor- oder Masterabschluss erreichen muss. Dieses Grundstudium dauert in der Regel nein bis zehn Semester. Danach muss man den Vorbereitungsdienst absolvieren. Hat man diese Qualifikation erreicht, sind zunächst einige Jahre Berufserfahrung nötig, um sich für die höhere Position bewerben zu können.


Früher war es üblich, dass Lehrer zunächst zum Studienrat/Studienrätin und weiter automatisch zum Oberstudienrat/Oberstudienrätin befördert wurden. Heute ist eine Bewerbung bei dem Studiendirektor notwendig. Je nach Vorgesetzten übernimmt man dann verschiedene zusätzliche Tätigkeiten, die das Arbeitsfeld des Lehrers/der Lehrerin überschreiten. Auch die Bewertungsmerkmale, die bei dieser Bewerbung von Relevanz sind, variieren.

Hat man diese Beförderungen erreicht, kann man an der gymnasialen Oberstufe, einer Gesamtschule, in Schülerheimen und in Internaten tätig sein. Dort übernimmt man zum einen natürlich weiterhin die Tätigkeit als Lehrer beziehungsweise Lehrerin und unterrichtet die Schüler/Schülerinnen in dem jeweiligen Fach. Das bedeutet, dass man nicht nur den Unterricht gestaltet, sondern auch die Schüler/Schülerinnen motiviert und beim Lernen begleitet. Regelmäßige Tests und Klausuren prüfen den Wissensstand, sodass man entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Sehr begabte Schüler müssen ebenso gefördert werden, wie auch Schüler und Schülerinnen mit Lerndefiziten. Tests und Klausuren werden zuhause sowohl vorbereitet als auch korrigiert. Als Oberstudienrat beziehungsweise Oberstudienrätin berät man die Schüler und Schülerinnen hinsichtlich ihrer Berufswahl und den Möglichkeiten der Ausbildung und des Studiums. Weiter muss man organisatorische Aufgaben übernehmen, die das Management der Schule darstellen. Dazu kann es gehören, den Unterrichtsstoff neu zu strukturieren, allgemeine Regelungen für die Schule neu festzulegen und das Unterrichtsmaterial zu erneuern oder zu verändern. Außerdem informiert man Eltern an Elternabende über die Fortschritte der Schüler und ihre Leistungen.


Sie wünschen einen genauen Gehaltsvergleich Oberstudienrat / Oberstudienrätin ? Dann bitte HIER klicken und unseren Fragebogen ausfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen über das Gehalt in Ihrem Beruf:Gehalt Oberstudienrat / Oberstudienrätin



© 2011 Gehalt.de

Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse