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Umweltschutzbeauftragter / Umweltschutzbeauftragte

Als Umweltschutzbeauftragter beziehungsweise Umweltschutzbeauftragte muss man entweder eine Ausbildung und eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen haben oder ein entsprechendes Hochschulstudium in den Bereichen der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften absolviert haben. Außerdem muss man laut den Umweltschutzbestimmungen fachliche Kenntnisse aller Vorgaben und Gesetze vorweisen können.


Erfüllt man diese Voraussetzungen, kann man in Unternehmen aller Wirtschaftszweige tätig sein. Oftmals arbeitet man in Betrieben der industriellen oder handwerklichen Herstellung. Dabei hat man als Umweltschutzbeauftragter beziehungsweise Umweltschutzbeauftragte zur Hauptaufgabe, das Unternehmen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen anzuregen beziehungsweise dabei zu unterstützen und zu begleiten. Das bedeutet zum Beispiel ebenfalls, dass bestimmte Normen und Werte eingehalten werden müssen. Diese Werte müssen stets überprüft werden. Eine weitere Tätigkeit in dieser Funktion ist die Organisation und Durchführung von Messungen und die Einhaltung von Terminen, bei denen gesetzlich vorgeschriebene Messungen durchgeführt werden müssen.

Diese Messungen geben Auskunft über den Wasser-, Strom-, und Energieverbrauch, sodass Konzepte, die der Sparsamkeit dienen, entworfen werden können. Anlagen und Systeme werden von einem Umweltschutzbeauftragten beziehungsweise einer Umweltschutzbeauftragten auf Fehler und Mängel untersucht, die bei Funden beseitigt beziehungsweise behoben werden müssen. Dazu muss man dann Meldung bei der Unternehmensleitung machen, die dann die weiteren Schritte einleiten muss. Müssen hingegen ganze Systeme oder Anlagen baulich verändert werden, ist es Aufgabe des Umweltschutzbeauftragten beziehungsweise der Umweltschutzbeauftragten, die jeweiligen Genehmigungen zu besorgen und mit den entsprechenden Umwelt- und Gewerbeaufsichtsämtern Kontakt aufzunehmen.

Eine weitere Tätigkeit besteht darin, Mitarbeiter in Betriebsanlagen über mögliche Gefahren und Beeinträchtigungen für die Umwelt durch den Betrieb und die Anlagen beziehungsweise durch die dadurch entstehenden Abfälle zu informieren. Dabei werden gleichzeitig Möglichkeiten aufgezeigt, wie Abfall vermieden beziehungsweise reduziert werden kann. Das heißt konkret, dass der Umweltschutzbeauftragte/die Umweltschutzbeauftragte Maßnahmen und Konzepte entwickelt, die dann mit der Unternehmensleitung abgesprochen werden. Nach Beschluss sorgt man für die Umsetzung und Durchführung dieser Konzepte und begleitet diese.


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