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Wer bezahlt die Gehälter der Politiker?

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Kategorie: Berufe & Gehälter
12.03.2015
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Die Volksvertreter Deutschlands bekamen bis 1906 kein Gehalt für ihre Tätigkeit als Politiker. Heute erhalten die Bundestagsabgeordneten neben ihrem Gehalt weitere Nebenleistungen. Die Entschädigungen der Kommunalpolitiker sind hingegen eher gering, denn eigentlich engagiert man sich in der Kommunalpolitik ehrenamtlich. Die Diäten und weitere Leistungen werden von Steuergeldern bezahlt. Somit wären die Steuerzahler die Arbeitgeber der Politiker, doch die Höhe der Gehälter bestimmt nicht der Steuerzahler, sondern die Politiker selbst.

Gehälter der Kommunalpolitiker

Wer sich politisch im Rat der Gemeinden, Städte und Kreise engagiert, bekleidet laut Gesetzgeber ein Ehrenamt. Laut Kommunalverfassungsgesetz haben die Kommunalpolitiker einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Kommunen regeln mit ihrer Satzung die Details dieser Zahlungen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen richtet sich nach Größe der Kommune und nach dem Amt des Politikers. Gezahlt werden die Entschädigungen von Steuergeldern.
Ratsmitglieder verdienen ungefähr 400 Euro bis 500 Euro. Dazu erhalten sie für jede Sitzung – ausgenommen die Ratssitzungen – 17,50 Euro. Die Anzahl der monatlichen Sitzungen, die abgerechnet werden dürfen, ist begrenzt.

Der Job von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern lohnt sich häufig schon mehr, denn dafür gibt es teilweise einige tausend Euro. Allerdings muss ein Großteil dieser Gelder an die Partei abgeführt werden. Da die Tätigkeit als Kommunalpolitiker mit einem relativ hohen Zeitaufwand verbunden ist, gibt es oftmals nicht nur Einschränkungen im Privatleben, sondern ebenso bei der Erwerbstätigkeit. Diesen Politikern sollen jedoch keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie für die Tätigkeit einen Verdienstausfall haben. Somit wird ihnen eine Entschädigung bei Verdienstausfall gezahlt, wenn sie den Verdienstausfall nachweisen können.

Wie hoch die einzelnen Entschädigungen für die Kommunalpolitiker sind, hängt von der Größe der Stadt, dem Amt und den Regelungen der jeweiligen Satzungen ab. Transparent wurden die Entschädigungen bisher noch nicht gemacht, obwohl die Steuerzahler für diese Gelder aufkommen.

Monatsgehälter und Nebenleistungen der Politiker

Die Politiker im Landtag und Bundestag erhalten Gehälter, damit sie sich nicht nur nebenberuflich sondern hauptberuflich ihrer Tätigkeit als Volksvertreter widmen können. Auch diese Gelder werden von den Steuerzahlern getragen. Die Gehälter der Bundestagsabgeordneten belaufen sich seit Januar 2015 auf 9.082 Euro monatlich. Die Diäten werden sich nun nach der neuen Regelung automatisch erhöhen und sich an der Nominallohn-Entwicklung orientieren. Steigen die Bruttolöhne, steigen gleichzeitig die Diäten.

Laut statista.com liegt das Monatsgehalt von Angela Merkel bei 22.711 Euro. Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble bekommen jeweils monatlich 16.694 Euro. Sigmar Gabriel und Andrea Nahles verdienen pro Monat 14.668 Euro.
Die Abgeordneten erhalten neben ihrem Gehalt etliche Nebenleistungen und auch dafür kommen die Steuerzahler auf. Unter anderem bekommen unsere Volksvertreter diese Nebenleistungen:

Kostenpauschale
Die Kostenpauschale ist steuerfrei und erhöht sich jedes Jahr automatisch. Sie beläuft sich auf rund 4.260 Euro und mit diesem Geld sollen Kosten für Büro des Wahlkreises, Wahlkreisbetreuung, Repräsentation und weiteres finanziert werden. Die Höhe der Pauschale ist immer gleich, also unabhängig vom Mandat und Ausgaben. Wer nun keinen zweiten Wohnsitz benötigt, wenige Fahrtkosten hat usw., erhält durch diese Kostenpauschale einen guten und steuerfreien Zusatzverdienst und den zahlen die Steuerzahler.

Anspruch auf ein Büro am Bundestagssitz
Jeder Bundestagsabgeordnete bekommt ein vollständig eingerichtetes Büro samt Büromöbel und Kommunikationsgeräten und das auf 54 Quadratmeter.

Sachleistungskonto
Die Steuerzahler finanzieren jedem Bundestagsabgeordneten ein jährliches Budget in Höhe von 12.000 Euro. Mit diesem Geld bezahlen sie die Geschäfts- und Büroausstattung wie Papier und Schreibmaterial, aber auch Kaffeeautomaten, Notebooks, Navigationsgeräte, Digitalkameras und weitere Materialien. Die Abgeordneten bekommen allerdings bereits ein eingerichtetes Büro samt Ausstattung. Hier zahlt der Steuerzahler im Grunde doppelt, zumal die Abgeordneten all diese Geräte und Materialien ebenfalls privat nutzen können – es kontrolliert schließlich niemand.

Kostenfreie Bahnnutzung und Dienstwagennutzung
Ein Bundestagsabgeordneter muss für Fahrten mit der Deutschen Bahn keinen Cent zahlen. Er darf dieses Verkehrsmittel ebenfalls kostenlos für private Reisen nutzen. Der Steuerzahler finanziert nicht nur diese Reisekosten, sondern ebenfalls die Dienstwagenflotte in Berlin, die den Abgeordneten zur Verfügung steht. Daneben werden Inlandsflüge ebenfalls von den Steuern bezahlt.

Pauschale für Mitarbeiter
Mit einer monatlichen Pauschale von etwa 16.000 Euro werden die Gehälter der Mitarbeiter eines Abgeordneten bezahlt.

Altersversorgung
Die Steuerzahler finanzieren die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten, denn die Abgeordenten müssen keine Beiträge für die Versorgung zahlen – im Gegensatz zu den Steuerzahlern. War ein Abgeordneter ein Jahr Bundestagsmitglied, stehen ihm bereits 227 Euro monatlich Pensionsanspruch zu. Er bekommt 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung für jedes Jahr Zugehörigkeit im Bundestag. Ein Bundestagsabgeordneter bekommt zur Zeit 5.900 Euro monatlich, wenn er 26 Jahre Bundestagsmitglied war.

Übergangsgeld
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, bekommt er für jedes Mitgliedschaftsjahr einen Monat Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung – zur Zeit sind das 9.082 Euro. Die Bezugsdauer ist auf 1,5 Jahre begrenzt.
Die Diäten, Entschädigungen und Nebenleistungen werden vom Steuerzahler finanziert. Alleine durch die Diätenerhöhung 2015 werden rund 3,5 Millionen Euro mehr Steuergelder benötigt, um diese Zahlungen leisten zu können.

Quelle Monatsgehälter deutscher Politiker:
http://de.statista.com

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