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Heimleiter / Heimleiterin

Wer als Heimleiter / Heimleiterin tätig ist, hat eine Führungsposition inne. Heimleiter /innen führen soziale Institutionen wie Kinderheime, Schulheime, Erziehungsheime, Behindertenheime, Altenheime oder Pflegeheime. Die Heimleitung ist verantwortlich für die Organisation und die Leitung des Heimes, die Führung der Mitarbeiter sowie die Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Nach außen hin vertritt die Heimleitung ihre jeweilige Institution. Alle Fäden, die in einem Heim vorhanden sind, laufen bei der Heimleitung zusammen. Damit tragen die Heimleiter die Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb.

Die Leitung im Heim ist darüber hinaus zuständig für die Erarbeitung des Heimkonzeptes. Auch die Umsetzung obliegt ihrer Führung. Da die meisten Heime über einen relativ großen Mitarbeiterstab verfügen, benötigt die Heimleitung in jedem Fall Führungsqualitäten. Die einzelnen Mitarbeiter kümmern sich um die sozialpädagogischen, erzieherischen und medizinischen Belange. Diese sind je nach Schwerpunkt der Heime unterschiedlich gewichtet. Neben Pflege- und medizinisch-therapeutischem Personal sind in einem Heim auch Fachkräfte in Hauswirtschaft und Verwaltung beschäftigt. Die Mitarbeiterführung, das beinhaltet auch die Auswahl der Mitarbeiter, obliegt der Heimleitung.

Das Pflichtenheft eines Heimleiters bzw. Heimleiterin umfasst jedoch noch mehr. Er ist ebenfalls zuständig für die Außenwirkung des Heimes. Dazu gehört die Öffentlichkeitsarbeit, die Kontakte mit den Angehörigen der Heimbewohner, Heimbesichtigungen, aber auch die Pflege der Kontakte mit Behörden. In der Regel verfügen Heimleiter über eine langjährige Erfahrung und haben eine Weiterbildung oder ein betriebswirtschaftliches Studium im Bereich Sozialwesen oder Pädagogik abgeschlossen. Nicht zu vernachlässigen ist die persönliche und fachliche Eignung, wenn es um die Frage der Leitung des Heimes geht. Für die Leitung mancher Heime ist eine entsprechende Konfessionszugehörigkeit notwendig.

Erwachsenenheimleiter arbeiten in Heimen für Menschen mit Behinderungen, für Senioren, in Müttergenesungswerken oder Mutter-Kind-Heimen sowie in Heimen für Obdachlose. In der Heimleitung übernehmen sie die fachliche, personelle, wirtschaftliche und organisatorische Leitung der Einrichtung. Als Jugendheimleiter in der Heimleitung steht die Planung, Organisation und die Überwachung des Heimablaufes in Kinder- und Jugendheimen im Vordergrund. Auch das Ausarbeiten pädagogischer Konzepte und deren Umsetzung zählen zu den Aufgaben der Heimleitung.


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