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Patentanwalt / Patentanwältin

Das Berufsbild Patentanwalt / Patentanwältin verbindet Rechtswissenschaft mit Naturwissenschaften und Technik auf einzigartige, sehr anspruchsvolle Weise. Ein Patentanwalt wird für seine Mandanten auf dem Gebiet des Erlangens und Schutzes von Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern, Marken, Sorten und Lizenzen tätig. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss er sich in kurzer Zeit in die technischen oder naturwissenschaftlichen Gegebenheiten der zu schützende Sache einarbeiten können. Genauso wichtig ist es für den Patentanwalt, das juristische Handwerk für die Durchsetzung der Ansprüche zu beherrschen.


Patentanwälte nehmen die Interessen ihrer Mandanten vor dem Bundespatentgericht in München und dem Deutschen Patent- und Markenamt wahr. Darüber hinaus fällt auch das Auftreten und Anmelden beim Europäischen Patentamt in Berlin, München, Wien, Den Haag oder Brüssel in den Aufgabenbereich eines Patentanwaltes. Allerdings ist zu beachten, dass für das Deutsche Patentamt und das Europäische Patentamt jeweils andere Zulassungsprüfungen abzulegen sind.

Konkret wird ein Patentanwalt / eine Patentanwältin beispielsweise tätig, um eine Patentverletzung für seinen Mandanten zu verfolgen. Hat dieser für ein bestimmtes maschinelles Herstellungsverfahren ein Patent eintragen lassen und wird dieses von einem Wettbewerber ohne Genehmigung oder Zahlung von Lizenzgebühren verwendet, liegt die Vermutung der Patentverletzung nahe. Der Patentanwalt prüft, ob tatsächlich ein gesetzeswidriges Verhalten vorliegt und verfolgt die Ansprüche seines Mandanten vor Gericht, entweder die Einstellung der Nutzung oder die Zahlung von Lizenzen. Da ein Patentanwalt an einem ordentlichen Gericht nicht alleine auftreten kann, nimmt er sein Mandat zusammen mit einem Rechtsanwalt wahr. Deswegen sind Patentanwälte auch oft in großen Kanzleien zusammen mit Rechtsanwälten und Notaren organisiert.

Patentanwalt zu werden, ist ein schwieriger und langer Weg. Zunächst ist ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich zu absolvieren. In Frage kommen Fächer wie Physik, Chemie, Biologie, Maschinen- und Anlagenbau oder Luft- und Raumfahrttechnik. Nach dem Examen an der Hochschule folgt eine einjährige praktische Tätigkeit, um Berufserfahrungen zu sammeln. Daran schließt sich die juristische Ausbildung des Patentanwaltes an. Diese umfasst Stationen in einer Patentanwaltskanzlei, beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht. Darüber hinaus muss das erste juristische Staatsexamen abgelegt werden. Es ist stattdessen auch möglich, ein juristisches Kurzstudium an der Fern Uni Hagen zu absolvieren.


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