Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Masseur / Masseurin
Wer als Masseur beziehungsweise Masseurin tätig sein möchte, muss eine schulische Ausbildung machen, die bundesweit einheitlich geregelt ist. Sie dauert zweieinhalb Jahre und wird an Berufsfachschulen angeboten. Möchte man sich hinterher auf einen Bereich spezialisieren, ist es sinnvoll, schon vorab Praktikas in den verschiedenen Bereichen zu machen.
Hat man diese Ausbildung abgeschlossen, kann man vor allem in Massagepraxen und Krankenhäusern tätig sein. Weiter bieten auch Facharztpraxen Möglichkeiten der Beschäftigung. Außerdem kann man in Reha-Zentren sowie Gesundheits-Zentren tätig sein. Pflegedienste sowie Altenheim und Saunas können ebenso als potenzielle Arbeitgeber in Frage kommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem Wellnesshotel zu arbeiten. Weiter kann man den Dienst auch privat oder über ein Unternehmen anbieten und Kunden direkt zu Hause oder am Arbeitsplatz behandeln.
Als Masseur arbeitet man stets nach Anweisung des Arztes oder des Patienten beziehungsweise seiner Beschwerden. Dazu muss man individuelle Behandlungspläne konzipieren und die verschiedenen Formen der physikalischen Therapie mit einbeziehen. Darunter fallen zum Beispiel auch strahlen-, thermo- und elektrotherapeutische Behandlungsformen. Man macht gegebenenfalls auch Packungen und Inhalationen. Vor allem führt man aber spezielle Massagen durch, die durch die fachgerechte Ausführung Schmerzen lindern und den Bewegungsapparat fördern sollen.
Als Masseur bereitet man dafür die Räumlichkeiten vor und stellt alle Hilfsmittel bereit. Dazu zählen verschiedene Öle und Gerätschaften. Wichtig ist, dass man genau auf die Befindlichkeiten des Kunden oder Patienten eingeht. Besonders wenn man medizinische Massagen durchführt, muss man auf die jeweiligen Leiden eingehen und bei der Massage berücksichtigen.
Weiter muss man als Masseur die Behandlungen dokumentieren und festhalten. Auch die relevanten Patientendaten werden genau verzeichnet.
Auch die Abrechnung gehört in diesen Zuständigkeitsbereich. Je nachdem, ob es sich um eine ärztlich verordnete Behandlung oder eine privat geforderte Behandlung handelt, rechnet die Krankenkasse mit dem Masseur ab oder der Klient.
Durch Weiterbildungen kann man das Tätigkeitsfeld und die eigenen Fähigkeiten erweitern.
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Masseur / Masseurin
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