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Mediengestalter/ Mediengestalterin

Als Mediengestalter/ Mediengestalterin ist man hauptsächlich in Medien- und Werbeagenturen tätig sowie in Unternehmen zur Gestaltung von Messeständen. Mediengestalter/ Mediengestalterin können aber ebenso selbstständig sein oder aber für eine Gesellschaft des Fernsehens oder des Films arbeiten. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit in Designateliers oder bei Softwareanbietern sowie in Büros, die auf das Industriedesign spezialisiert sind, tätig zu sein.


Der Mediengestalter/ die Mediengestalterin hat eine Weiterbildung von zwei bis vier Jahren absolviert, um alle nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. So entwirft man Plakate, Prospekte, Flyer, Inserate, Bücher, Schrifttafeln, Preisschilder, Zeitschriften und Zeitungen sowie Web-Seiten und CD-ROMs. Meist ist es üblich, dass man sich auf eine Art von Medien spezialisiert, also beispielsweise nur Print- oder digitale Medien bearbeitet.

Dabei geht es darum, Elemente wie Bilder, Grafiken, Texte oder sogar bewegte Bilder beziehungsweise Tonmaterial für multimediale Medien zu bearbeiten. Mediengestalter/ Mediengestalterinnen sind beispielsweise für das Layout und die typografische Gestaltung von Printmedien zuständig. Das bedeutet, dass, wenn man keine Vorgaben von einer Agentur, Redaktion, einem Autor oder einem anderen Auftraggeber bekommen hat, verantwortlich für das Aussehen und die Gestaltung der Oberfläche von den Printmedien ist.

Das heißt weiter, dass man nicht nur für ansprechendes Layout zu sorgen hat, sondern auch für eine benutzerfreundliche Oberfläche. Web-Seiten muss der Mediengestalter/ die Mediengestalterin so gestalten, dass die Navigation leicht zu führen ist, visuelle und auditive Reize den Betrachter nicht übermäßig reizen sondern für die Informationen, die auf der Web-Seite dargestellt sind, unterstützend wirken. Man kann man aber ebenfalls dafür zuständig sein, visuelle Werbung für Messestände, Schaufenster oder Ladeneinrichtungen zu entwerfen. Das bedeutet, dass man die Beleuchtung und allgemeine Beschaffenheit eines Raumes zu berücksichtigen hat.

Der Mediengestalter/ die Mediengestalterin muss vor Beginn der konkreten Arbeit ein Konzept entwerfen, das dem Kunden vorgelegt werden kann.


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