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Zwischenzeugnis

Gut, beim Jobwechsel kommt man kaum um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis herum, denn in aller Regel wird dieses bei den Bewerbungsunterlagen erwartet. Bis zu diesem Tag lohnt sich jede Anstrengung, die eigenen Leistungen zu verbessern – schließlich schlagen sich alle Bemühungen im Zeugnis nieder und sind damit Grundlage für das berufliche Fortkommen beim neuen Arbeitgeber.


So sind Arbeitszeugnisse in aller Regel „Abschlusszeugnisse“ des scheidenden Mitarbeiters. In manchen Fällen kann man jedoch auch mitten im Arbeitsverhältnis ein so genanntes „Zwischenzeugnis“ anfordern. Warum? Schon als Schüler hat man sich doch am liebsten vor der Benotung gedrückt, den „Tag der Wahrheit“ nun aber bewusst herbeizuführen, das muss doch handfeste Gründe haben! Ein guter Grund ist beispielsweise, wenn sich der Arbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen bewerben möchte.

Auch wenn das laufende Arbeitsverhältnis noch besteht, kann mit einem Zwischenzeugnis ein überzeugender Nachweis der eigenen Qualifikation beim möglicherweise neuen Arbeitgeber erbracht werden. Es besteht ebenfalls ein Anlass auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses, wenn man selbst im Unternehmen den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich wechselt. Hier kann es hilfreich sein, vor einem neuen Vorgesetzten die bisher erbrachten Leistungen überzeugend darlegen zu können, denn mit dem Wechsel des Arbeitsbereichs ergibt sich in aller Regel auch ein Wechsel der Beurteilungskompetenz.

Ein weiterer guter Grund für ein Zwischenzeugnis besteht, wenn der langjährige Vorgesetzte aus dem Dienst ausscheidet oder von einem Kollegen abgelöst wird. Auch hier fällt der Mitarbeiter einer neuen Beurteilungsinstanz anheim – keineswegs immer positiv, und gerade wenn man sich mit seinem „alten“ Chef gut verstand und hoch in seiner Gunst gestiegen war, sollte man die Chance einer positiven Beurteilung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Schon aus diesen Fallbeispielen wird klar, dass ein Zwischenzeugnis immer auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist. Die pure Auflistung der Personalien und der berufliche Werdegang im bestehenden Arbeitsverhältnis des einfachen Arbeitszeugnisses sind schließlich nur Fakten, die zu jedem Zeitpunkt in der Personalakte nachlesbar sind.

Das qualifizierte Zwischenzeugnis hingegen – auch wenn man es zunächst nur für die eigenen Unterlagen anfordert – kann sich irgendwann mal als stichhaltiger Trumpf erweisen. Jedoch nur, wenn man es auch zur Hand hat und im richtigen Moment ausspielt.

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