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Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzliche Sozialversicherung wird bis zu einer vom Staat festgelegten Beitragsbemessungsgrenze prozentual vom Bruttolohn abgezogen. Ein Verdienst, der die Grenze übersteigt wird in Deutschland allerdings nicht berücksichtigt. Jeweils zum 01. Januar wird die Grenze dann von der Bundesregierung an die aktuellen Änderungen im Bruttolohn angepasst. So lag die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 bei 5.100 Euro (West) und stieg bis 2011 auf 5.500 Euro (West). Außerdem wird weiterhin zwischen dem Ost- und Westeinkommensgefälle unterschieden.


Im Einzelnen enthält die Sozialversicherung prozentuale Beiträge an die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- sowie Pflegeversicherung, die vom Bruttolohn eines Arbeitnehmers abgezogen werden. Für jede gesetzliche Assekuranz wird indes eine andere Beitragsbemessungsgrenze angesetzt und in der Rentenversicherung differenziert sich die Grenze zudem zwischen der gesetzlichen und knappschaftlichen Form.

Auch in der Krankenversicherung gab es weitreichende Änderungen seit 2003. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Betragsbemessungsgrenze in gleicher Höhe der Versicherungspflichtgrenze angesetzt, welche bestimmte, ab welcher Höhe ein Arbeitnehmer nicht mehr pflichtversichert ist und somit in die PKV wechseln kann. Die zunehmenden finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenkassen führten jedoch dazu, dass sich die Grenzen aufspalteten. Ziel war es mitunter den Personenkreis der gesetzlich Versicherten zu erweitern.

Das Sozialversicherungssystem greift allerdings nur bei nichtselbständiger Tätigkeit. Selbständige hingegen müssen für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge tragen. Dabei gilt auch für Personen, die sich nicht im Angestelltenverhältnis befinden, die Krankenversicherungspflicht, die 2007 schrittweise in Deutschland eingeführt wurde. Diese Personengruppe muss sich entweder in der PKV versichern oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wiederum besteht keine Einzahlungspflicht gegenüber der Rentenversicherung. Sorgt man indes nicht vor, gibt es somit aber auch keine Altersvorsorge.

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