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Gehalt Senkung

Eine Gehalt Senkung bedeutet, dass der Lohn reduziert wird und es aus verschiedenen Gründen zu einer Kürzung des Einkommens kommt. Je nach Höhe handelt es sich nur um einen kleinen Einschnitt oder um einen Wechsel in eine ganz andere Gehaltsklasse. Auch durch eine längere Zeit trotz Inflation fehlende Gehaltserhöhung, die Streichung von Sondervergütungen, eine Erhöhung der Arbeitszeit zu gleichen finanziellen Konditionen oder eine zwangsverordnete Kursarbeit kann es zu einer Gehalt Senkung kommen.

Gerade für Unternehmer kann eine Gehalt Senkung eine Möglichkeit sein, die Ausgaben seiner Firma für die Personalkosten zu senken und damit finanziellen Freiraum zu schaffen. Gründe dafür können zum Beispiel einbrechende Gewinne sein, die durch eine Gehalt Senkung aufgefangen werden. Gerade in Zeiten von Wirtschaftskrisen kann es sich hierbei um eine betriebspolitische Maßnahme handeln, mit der eine Insolvenz abgewendet werden kann. Indirekt kann eine Gehalt Senkung in wirtschaftlichen Notzeiten also helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Natürlich kann ein Unternehmen auch einfach das Gehalt reduzieren und dadurch versuchen, zusätzliche Gewinne zu erzielen.
Für die Angestellten wiederum hat eine Gehalt Senkung immer eine konkrete negative Folge, da sie spürbar weniger Geld in der Tasche haben. Von daher ist eine Gehalt Senkung aus Sicht eines Arbeitnehmers oft eine Provokation und zwingt ihn, eventuell eine Kündigung oder seinen Lebensstil grundlegend zu ändern und sich finanziell einzuschränken.

Im Tarifrecht kann eine geplante Gehalt Senkung daher oft ein Grund für Arbeitskämpfe sein. Grundsätzlich gilt natürlich immer der aktuelle Arbeitsvertrag und eine Gehalt Senkung erfordert einen neuen Arbeitsvertrag. In jedem Fall muss eine Gehalt Senkung zunächst angeboten und von Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis akzeptiert werden. Funktioniert diese Einigung nicht, muss vom Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Dabei handelt es sich dann um eine normale Kündigung, die sofort mit einem Angebot für einen neuen Arbeitsvertrag mit weniger Gehalt verbunden ist. Sie muss in Schriftform begründet erfolgen. Dieser Kündigung kann man entweder sofort widersprechen und dagegen klagen oder unter Vorbehalt annehmen, um alle rechtlichen Möglichkeiten gegen eine Gehalt Senkung auszuschöpfen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Gehaltsabsenkung nur in einer nachweislich unausweichlichen existentiellen Notlage der Firma gerechtfertigt ist und dass dann allen Mitarbeitern auch außerhalb der konkret bedrohten Unternehmensteile die gleiche Änderungskündigung angeboten werden muss.

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