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Private Krankenversicherung Bruttoeinkommen

Private Krankenversicherung Bruttoeinkommen: Welche Voraussetzungen gelten? Zum Ende des Jahres fragen sich Tausende Arbeitnehmer, ob für sie die Möglichkeit besteht, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Von der privaten Krankenversicherung erhoffen sich viele im Krankheitsfall eine bessere Behandlung und den Zugang zu idealen Therapien. Grundsätzlich gilt: Wer nicht unter die Versicherungspflicht fällt, kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Das sind in erster Linie alle selbstständig Tätigen wie Ärzte, Apotheker oder andere Gewerbetreibende. Aber auch Arbeitnehmer haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit in die private Krankenversicherung Bruttoeinkommen, kurz PKV zu wechseln.

Wann kann ein Arbeitnehmer wechseln?

 

Ein Arbeitnehmer kann erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sein jährliches sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Nur dann kann ein Arbeitnehmer sich aus der Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die PKV wechseln. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, am Anfang eines neuen Jahres die Bruttogehälter seiner Mitarbeiter zu prüfen. Diejenigen, die über der Jahresentgeltgrenze liegen haben die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden.

Bei der Gesundheitsreform 2007 wurde verabschiedet, dass ein Arbeitnehmer der in die PKV wechseln wollte, in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren und voraussichtlich im vierten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben muss. Diese Regelung wurde für 2011 wieder aufgehoben. Die Prüfung erfolgt ab jetzt wieder für ein Jahr.

 

Wie hoch muss das Bruttoeinkommen sein, um wechseln zu können?

 

Ein Arbeitnehmer muss mit seinem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Für 2011 liegt diese Grenze bei jährlich 49500,00€. Monatlich sind das 4215,00€. Zum sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen zählen das Gehalt sowie Weihnachts- und Urlaubszahlungen, regelmäßige Zahlungen wie Mehrarbeiten oder Rufbereitschaften und Tantiemen. Sollte das private Krankenversicherung Bruttoeinkommen dauerhaft, mindestens jedoch für ein Jahr, unter die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze sinken, werden Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig und müssen wieder gesetzlich Versicherte werden. Dies kann der Fall sein bei Arbeitslosigkeit oder einem Arbeitsplatzwechsel.

 

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