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Niedriglohnjob

Als Niedriglohnjob werden zum einen Tätigkeiten bezeichnet, die ein Arbeitsentgelt mit sich bringen, das sich nur etwas oberhalb der Armutsgrenze befindet. Auch wenn der Arbeitnehmer voll erwerbsfähig ist, wird durch das Gehalt bei einem Niedriglohnjob seine Existenz nicht gesichert. Im Regelfall ist der Staat dafür verantwortlich, dass es keine Löhne gibt, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Leider gibt es außerhalb von Deutschland viele Länder, bei denen Niedriglohnjobs der Normalfall sind.


Zum anderen bezeichnet man aber auch sogenannte Midi-Jobs als Niedriglohnjobs. Diese Midi-Jobs ist ein Arbeitsverhältnis, das es auf diese Art nur in Deutschland gibt und sich darüber definiert, dass zwar eine Grenze von 400 Euro überschritten wird und daher sozialversicherungspflichtig ist, aber gleichzeitig eine Grenze von 800 Euro nicht überschreitet. Dadurch, dass die Beiträge für die Sozialversicherung bei einem Gehalt knapp über 400 Euro liegen, sind solche Niedriglohnjobs besonders attraktiv. Aber auch die Tatsache, dass man schon bei einem solchen Einkommen einen Krankenversicherungsschutz genießt, macht die Midi-Jobs vorteilhaft.

Ursprung der Einführung solcher Jobs war die Tatsache, dass die Beiträge, die man zahlen musste, als man noch unter 400 Euro verdiente, plötzlich in die Höhe schnellten, als man diese Einkommensgrenze überschritten hatte. Durch die Einführung von Niedriglohnjobs konnten nun weitere Stufen gestaltet werden. Auch die Sozialversicherungen an sich profitieren von dieser Einführung. Denn auf diese Weise können sie weitere Beitragsquellen erschließen, sodass eine finanzielle Stabilisierung möglich wird.

Ein Niedriglohnjob mit den entsprechenden Pflichten und Rechten wird dann angewandt, beziehungsweise das entsprechende Arbeitsverhältnis dann geschlossen, wenn der Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Verhältnis zu dem Arbeitgeber steht, keine Ausbildung und kein Praktikum vorliegt und das Einkommen regelmäßig erzielt wird und zwischen 400 und 800 Euro beträgt.

Weiter ist zu beachten, dass es sich hier um eine Gleitzone handelt und dementsprechende Gleitzonengesetze in Kraft treten. Darunter fallen zum Beispiel die Ermittlung des Gleitzonenentgeltes und der Beitrag für die Sozialversicherungen.

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