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Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente war Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und wurde 2001 durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Gleichzeitig wurde die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt ein Arbeitnehmer dann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben.


Sie wurde bis zum 65. Lebensjahr gezahlt, wonach der Versicherte die Altersrente erhielt. Die Erwerbsminderungsrente ist in Teilen anders geregelt, sichert die Beschäftigten aber weiter vor dem Risiko ab, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch vermindert arbeiten zu können. Im Jahre 2008 erhielten insgesamt 1,6 Millionen Menschen in Deutschland Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente, wie auch die Erwerbsminderungsrente wurde bzw. wird in der Regel auf Zeit gewährt. Nur in Fällen, in denen es keine Aussicht auf Besserung der Gesundheit gibt, wird eine Dauerrente gezahlt. Die Erwerbsunfähigkeit bzw. -minderung wird durch einen Arzt der Rentenkasse festgestellt. Die Höhe der Leistung wird wie die Altersrente berechnet. Sollte der Versicherte vor dem 60. Lebensjahr Erwerbsminderungsrente bekommen, so wird die Rente so berechnet, als würde der bis 60 gearbeitet haben. Die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt in Westdeutschland bei 1.043 Euro. Hinzuverdienst ist in einem gewissen Rahmen möglich.

Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt. Die Erwerbsminderungsrente ist nun gegliedert in die Zahlung wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn der Betroffene nur 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, und der vollen Erwerbsminderung, wenn er weniger als 3 Stunden täglich in der Lage ist, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann aber auch eine volle sog. Arbeitsmarktrente gezahlt werden, wenn keine Stellen für diesen Personenkreis auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nicht mehr abgesichert ist die Berufsunfähigkeit, die daher privat abgesichert werden sollte. Die Rentenversicherung erwartet jetzt ebenso wie die Arbeitslosenversicherung von den Versicherten, jede Arbeit anzunehmen, auch wenn sie für die Stelle vermeintlich oder offensichtlich überqualifiziert sind.

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