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Lohnsteuertabelle

Mit Hilfe einer Lohnsteuertabelle lässt sich ablesen, wie hoch der Lohn für einen Arbeitnehmer nach dem Abzug der entsprechenden Steuern und Abgaben ausfällt. Eine Lohnsteuertabelle ist also so aufgebaut, dass zunächst der Bruttolohn abgelesen wird, die jeweilige Steuerklasse, das Bundesland, die Kirchenzugehörigkeit und das Alter der Kinder, sofern vorhanden. Aus diesen Angaben lässt sich dann der Nettolohn berechnen. Am praktischsten sind die Lohnsteuertabellen im Internet, bei denen man nur noch die erforderlichen Felder ausfüllen muss und dann ganz komfortabel am Ende der Lohnsteuertabelle den Nettolohn angezeigt bekommt.


Eine Lohnsteuer Tabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. Dieser ist der Steuertarif zur Einkommensteuer, der angibt, wie viel Steuern auf ein zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. So werden zunächst einmal in einer Tabelle zur Lohnsteuer alle die sich aus der Steuerklasse ergebenden Pauschalen abgezogen. Danach kommen die Freibeträge an die Reihe. Zum einen gibt es hier den Grundfreibetrag.

Das ist ein Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Zum anderen ist ein Freibetrag grundsätzlich ein Betrag, der dazu beiträgt, die Steuerbemessungsgrundlage zu mindern. Wird also der Freibetrag überschritten, müssen dann nicht alle Einnahmen versteuert werden, sondern nur die Einnahmen, die den Freibetrag übersteigt. Da es im deutschen Steuerrecht verschiedene Freibeträge gibt, muss jeder selbst in der Lohnsteuertabelle den entsprechenden Freibetrag nebst den übrigen Angaben korrekt eingeben, um am Ende den individuellen Nettolohn abzulesen.

In der Lohnsteuertabelle geht es aber nicht nur um Freibeträge. Auch die Lohnsteuerklassen spielen in dem Zusammenhang eine Rolle, da jede der sechs Lohnsteuerklassen jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge beinhaltet. Daneben unterscheidet eine Lohnsteuertabelle zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, für die die allgemeine Tabelle gilt und den nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, für die die besondere Tabelle gilt. Letztere Tabelle gilt beispielsweise für Beamte.

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