Als Freiberufler hat man den großen Vorteil, dass man keine Gewerbesteuer zahlen muss. Einen festen Steuersatz für Freiberufler lässt sich dennoch nicht genau und allgemein festlegen, beziehungsweise weicht dieser nicht von dem eines Festangestellten ab. Denn besonders Selbstständige und Freiberufler haben ein stets wechselndes Einkommen. Nicht jeder bekommt ein festes Monatsgehalt, meistens arbeitet man von Auftrag zu Auftrag. Nichtsdestotrotz muss man die Umsatzsteuer und Einkommenssteuer entrichten.
Freiberuflich bedeutet hier, dass man den Ort, an dem man die Tätigkeit ausführt, frei wählen kann. Dazu schreibt man natürlich Rechnungen. Diese werden dann brutto entlohnt. Um hinterher keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich zu Beginn der Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit beim Finanzamt informieren. Weiter ist darauf zu achten, dass nicht jede Tätigkeit, die man an einem frei wählbaren Arbeitsort ausübt, eine freiberufliche Tätigkeit ist. Hierzu dienen Kataloge, die dazu angelegt wurden, festzustellen, wann es sich um eine Freiberuflichkeit beziehungsweise Selbstständigkeit handelt.
Auch wenn es keinen gesonderten Steuersatz für Freiberufler gibt, so gibt es dennoch eine Grenze, bei der man noch keine Umsatzsteuer zahlen muss. Diese liegt bei 17 500 Euro.
Den ungefähren Steuersatz kann man sich aber bei dem Finanzamt sagen lassen. Meistens reicht es, wenn man als Freiberufler eine Einnahmen-Ausgaben-Gegenüberstellung macht, um die Steuern zu erklären. Das Bundes-Finanzamt bietet dazu ein Programm, mit der die Steuer leicht und schnell bei dem Finanzamt erklärt werden kann.
Ein weiterer Vorteil bei Freiberuflern sind die Möglichkeiten von den Dingen, die man von der Steuer absetzen kann. So können Arbeitsmaterialien, Mietkosten für ein Bürozimmer, Fahrtkosten und mittlerweile auch die Abgaben an die Künstler Sozial Kasse geltend gemacht werden.
Das bedeutet vor allem für Selbstständige und Freiberufler: fleißiges Sammeln der Belege. Denn auch Bücher, die der Weiterbildung oder dem direkten Ausüben der freiberuflichen Tätigkeit dienen, können als Arbeitsmaterial-Kosten angegeben werden. Ebenso direkt die Kosten für Weiterbildungen.