Das Arbeitszeugnis gehört ebenso wie schulische Zeugnisse, Lebenslauf etc. zu einer professionellen Bewerbungsmappe – wenn auch gleichzeitig oft über die Sinnhaftigkeit eines Arbeitszeugnisses diskutiert wird. Der eventuell, zukünftige Arbeitgeber erhält jedoch einen Überblick über das vorherige Arbeitsverhältnis, aber ebenfalls über die (qualifizierte) Berufserfahrung des Bewerbers. Fehlt das Arbeitszeugnis in der Bewerbungsmappe, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass eben dieses nicht zu Gunsten des Bewerbers ausgefallen ist.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung hat jeder Arbeitnehmer nach § 109 der Gewerbeordnung das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Unterschieden wird dabei zwischen einem einfachen und einem qualifiziertem Nachweis für die Beschäftigung. In der einfachen Version werden jedoch lediglich die Art der Beschäftigung sowie die Dauer dieser festgehalten. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis hingegen kommen Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters im Unternehmen hinzu.
Zwar wird im Paragraphen ebenso festgehalten, dass die Aussagen klar und verständlich getroffen werden müssen, dennoch besitzt der Beschäftigungsnachweis durchaus ein - oft verstecktes - Bewertungssystem. Steht im Arbeitszeugnis z. B.: „Herr Müller führte seine Tätigkeit in unserem Unternehmen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus“, ist dieser Satz so zu sagen mit der Note sehr gut zu bewerten. Kommt hingegen im Arbeitszeugnis der Satz „Herr Müller war stets bemüht …“ vor, bedeutet es im Grunde, dass Herr Müller zwar bemüht war, aber von Zufriedenheit weit entfernt gewesen ist. Und so sieht es ebenso mit dem Schlusssatz in einem Arbeitszeugnis aus.
Ein Recht auf diesen gibt es nach einem Urteil des Bundesgerichtes im Jahr 2001 nicht, sagt aber ebenfalls sehr viel über das Arbeitsverhältnis und deren Beendigung aus. Steht z. B. darin, dass das Unternehmen, das Ausscheiden der Mitarbeiter bedauert, klingt das positiver wie eine einvernehmliche Entscheidung. Eine Pflicht ist ebenso wenig, das Arbeitszeugnis in die Bewerbungsmappe hinzuzufügen, dennoch beeinflusst es oft das Bewerbungsverfahren, sowohl positiv wie auch negativ.