Das außertarifliche Gehalt wird kurz mit AT-Gehalt abgekürzt. Die so genannten AT-Mitarbeiter – also außertariflich bezahlte Mitarbeiter – sind hochqualifizierte Arbeitskräfte. Ihnen werden Aufgaben anvertraut, welche weitaus höhere Anforderungen stellen, als sie für die höchste tarifliche Vergütungsgruppe festgelegt sind.
Das Gehalt liegt oberhalb der höchsten im Tarifvertrag festgeschriebenen Vergütungsgruppe. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass man als AT-Mitarbeiter nicht untertariflich bezahlt wird und somit schlechter dasteht als ein normaler Tarif-Mitarbeiter. Überstunden beim Tarif-Mitarbeiter werden vergütet – beim AT-Mitarbeiter hingegen nicht! Ein genauer Vertrag/eine exakte Festlegung von Arbeitsaufgaben und -zeiten sollte hier vor größerem finanziellem Unheil bewahren. Fällt das Gehalt eines AT-Mitarbeiters wesentlich geringer, als das seines Tarif-Kollegen aus, kann er versuchen, diesen „Notstand“ einzuklagen. Die Arbeitsgerichte kommen überein, dass ein Arbeitnehmer, der eine außertarifliche Tätigkeit ausübt, auch gerechte Entlohnung erhalten sollte. Ansonsten wäre ein AT-Vertrag sinnlos und vollkommen unfair, einfach fehlerhaft.
Außertarifliches Gehalt ist süßer Bonus – manchmal mit bitterem BeigeschmackNicht immer empfiehlt sich ein außertariflicher Vertragsabschluß.Vorteile einer AT-Beschäftigung sind , daß ein höheres Gehalt wird in Aussicht gestellt wird. Und Überstunden sind möglich, werden jedoch nicht extra bezahlt.
br> Nachteile, die entstehen können sind, daß das außertarifliche Gehalt nicht an turnusmäßige Tariferhöhungen geknüpft ist. Dadurch können sich schlechtere Konditionen als tarifgebundene Entlohnung so auftun (Überstunden sind bereits abgegolten) .