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Die Bezahlung im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst wurde bisher nach zwei Systemen bezahlt: Den Verdienst von Beamten regelt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), bei Angestellten richtet er sich nach dem Bundesangestelltentarif (BAT).


Alle bisherigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst wurden allerdings für alle Angestellten des Bundes und der Kommunen zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kurz: TVöD) ersetzt. Dieser neue Tarifabschluss regelt seitdem Einkommen, Arbeitszeit und Urlaubsgelder für insgesamt 2,3 Millionen Arbeiter und Angestellte von Bund und Kommunen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich die rund 900.000 Arbeiter und Angestellten der Bundesländer. Wesentliche Merkmale des im TVöD verankerten neuen Tarifsystems ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen "Arbeitern" und "Angestellten" und das Zusammenstreichen von 17.000 Eingruppierungsmerkmalen auf rund einhundert. Neu ist der Spielraum für individuelle, leistungsbezogene Bezahlung: Das Prinzip der automatischen Höherstufung allein durch das Lebensalter ist damit abgeschafft. Stattdessen gibt es sechs Abstufungen nach Alter beziehungsweise Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe.

In höhere Entgeltgruppen kann lediglich aufsteigen, wer neue Funktionen übernimmt oder durch weit überdurchschnittliche Leistungen auffällt. Der Spielraum für den individuellen Vergütungsanteil steigt damit deutlich an. Das Entgelt wird nicht mehr anhand formaler, starrer Kriterien, sondern anhand der jeweiligen Qualifikation ermittelt. Damit vollzieht sich auch im öffentlichen Dienst eine Entwicklung, die sich in der freien Wirtschaft längst durchgesetzt hat: die zunehmende Bezahlung nach individueller Leistung.

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