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Gehaltssprünge

Alle Arbeitnehmer wünschen sich Gehaltssprünge - als Anerkennung für ihre engagierte Arbeitsleistung oder auch als Ausdruck der Wertschätzung ihrer Loyalität dem Unternehmen gegenüber.



Gehaltssprünge ohne Wechsel des Arbeitgebers:

Auch wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird, sind Gehaltssprünge durchaus möglich und in bestimmten Situationen auch üblich. Allerdings kann kein Mitarbeiter ernsthaft Gehaltserhöhungen von mehr als maximal 10 Prozent - ab dieser Größenordnung fangen echte Gehaltssprünge an - erwarten, wenn er lediglich die Aufgaben seines angestammten Zuständigkeitsbereichs sorgfältig und zuverlässig erledigt. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die nicht außerordentlich honoriert wird.

Anders sieht die Sache aus, wenn ein Angestellter tatsächlich etwas geleistet hat, das ihm die Übernahme einer Tätigkeit mit mehr Verantwortung ermöglicht. Dies kann eine besondere Qualifikation sein. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Absolvieren eines aufwändigen Lehrgangs. Wer zum Beispiel Kosten und Mühen, auch in der Freizeit, nicht scheut, um geprüfter Projekt-Manager zu werden, kann erwarten, dass sein Arbeitgeber ihn künftig auch dementsprechend einsetzt und sein Gehalt deutlich erhöht. Auch die Bereitschaft zu einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt wird in der Regel durch eine überdurchschnittliche Gehaltserhöhung belohnt.

Der häufigste Fall, in dem sich Arbeitnehmer über Gehaltssprünge freuen können, ist eine Beförderung. Mitarbeiter, die sich bewährt haben und zu denen die Unternehmensleitung ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, werden mit verantwortungsvolleren Aufgaben mit einer größeren Leitungsspanne betraut, beispielsweise wenn ein Sachbearbeiter zum Abteilungsleiter befördert wird. Mit diesem Aufstieg auf der Karriereleiter geht immer ein Gehaltssprung einher, der durchaus auch über 50 Prozent des früheren Gehaltes betragen kann.

Gehaltssprünge mit Wechsel des Arbeitgebers:

Nicht immer sind betriebsinterne Gehaltssprünge möglich, oft sind keine höheren Positionen frei, die im Wege einer Beförderung erreicht werden können. In diesen Fällen hilft es nur, den Arbeitgeber zu wechseln. Oft können dann auch Gehaltssprünge realisiert werden, obwohl die gleiche Tätigkeit ausgeübt wird. Das Gehaltsniveau verschiedener Unternehmen kann auch innerhalb einer Branche sehr unterschiedlich ausfallen.

Noch besser ist es natürlich, wenn auch eine Beschäftigung auf einer höheren Hierarchieebene bei dem neuen Arbeitgeber erreicht werden kann. Dann lohnt sich der Wechsel des Arbeitsplatzes richtig, in besonderen Fällen sind sogar Gehaltssteigerungen von 70 Prozent und mehr realistisch. Schließlich bleibt noch der Berufswechsel als aufwändigste Strategie

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