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Lohnvorschuss

Diese Leistung ist eine Kann-Leistung des Betriebes. Das bedeutet, Ihr Chef oder das Personalbüro können von Fall zu Fall einen Lohnvorschuss gewähren, müssen dies aber nicht. Auch wenn Sie schon einmal einen Solchen bekommen haben, muss eine zweite Anfrage nicht zwingend bewilligt werden.

Ein Lohnvorschuss ist gewissermaßen eine Beleihung des Lohnes. Dabei gilt, dass bei der Höhe meist der Anteil an Lohn, den Sie zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage bereits erarbeitet haben, als Vorschuss geleistet werden kann. Die Rückzahlung wird meist durch Abzug des Vorschusses vom nächsten Lohn abgewickelt. Natürlich gibt es hier auch die Möglichkeit, denn Vorschuss in Raten von mehreren Löhnen abziehen zu lassen. Im Gespräch mit den Zuständigen wird sich hier eine für beide Seiten verträgliche Lösung finden lassen.

Ein ganzer Monatslohn, beziehungsweise gleich mehrere Löhne werden nicht gewährt. Wenn solche Summen gefragt sind, könnte ein Arbeitnehmerdarlehen vielleicht der richtige Ansatz sein. In einem solchen Fall fungiert Ihr Chef ähnlich wie eine Bank, bei der Sie einen Kredit aufnehmen. Die geliehene Summe wird dann durch Einbehaltung der vereinbarten Raten vom Lohn zurück gezahlt. So könnte man sagen, dass der Lohnvorschuss die Miniatur-Version eines Arbeitgeberdarlehens darstellt.

Kann jeder Vorschuss bekommen?

In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei dieser Kann-Leistung auch das Gleichstellungsprinzip nicht greift. Wenn also Ihr Kollege einen Vorschuss bekommen hat heißt das nicht, dass Ihnen ebenfalls Vorschuss gewährt werden muss. Die Entscheidung über einen Lohnvorschuss wird ganz individuell und auf die konkrete Anfrage hin getroffen. In aller Regel wird ein solcher Vorschuss jedoch oft gewährt. Aus Sicht des Arbeitgebers ist ein solches Entgegenkommen natürlich auch ein Weg, den Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Die Summe, sowie die Rückzahlungsvereinbarung sollte für die Sicherheit beider Seiten schriftlich niedergelegt werden. Vor allem, wenn Sie Ihren Vorschuss in Raten vom Lohn einbehalten lassen möchten, sollten Sie darüber eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Chef treffen.

Beim Lohnvorschuss sind Brutto und Netto zu beachten! Wenn Sie also nach einem Vorschuss fragen betonen Sie bitte die Summe, die Sie tatsächlich brauchen. In diesem Fall wird der ausgewiesene Vorschuss etwas höher sein, da anteilig Lohnsteuer und Sozialabgaben ebenfalls fällig werden. Buchhalterisch wird ein solcher Vorschuss im Grunde genauso wie eine Lohnzahlung abgewickelt. Beim nächsten Lohn wird der Brutto-Vorschuss abgezogen, beziehungsweise die Rate, die sich aus dem Brutto-Vorschuss ergibt. Dies gilt auch für die Rückzahlung Ihrerseits: Sie müssen den Brutto-Wert zurückzahlen und nicht etwa nur den Netto-Wert, also die Summe, die Sie tatsächlich auf dem Konto oder in bar erhalten haben.

In bestimmten Fällen, wenn ein außerordentliches Ereignis dafür sorgt, dass Sie kurzfristig mehr Geld brauchen, ist ein Lohnvorschuss sicher günstiger, als etwa ein Überziehungskredit bei der Bank. In aller Regel erhebt der Chef keine Zinsen, die Bank tut dies jedoch schon. Bei der Anfrage hilft es, offen und ehrlich zu sein. Oft genug ist es im Interesse des Betriebes, einem Mitarbeiter bei der Überbrückung kurzfristiger, finanzieller Engpässe behilflich zu sein. Zum Beispiel bleibt dem Chef so ein Fehltag Ihrerseits erspart, denn Sie müssen nicht mit Ihrer Bank verhandeln. Aus diesem Grund ist eine Anfrage durchaus sinnvoll und auch erfolgversprechend.

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