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Regelstudienzeit

Der Begriff Regelstudienzeit beschreibt die Dauer, die bis zum Abschluss des Studiums von den Universitäten festgesetzt wird. Es allerdings ist es möglich die Studiendauer auch zu unter- oder zu überschreiten – meistens muss dafür ein entsprechender Antrag an die Universität eingereicht werden. Je nach Studiengang setzt eine andere Regelstudienzeit an.


Ein Bachelorstudium besitzt eine angesetzte Studiendauer von bis zu sechs Semestern, hingegen sind es mit einem Master lediglich bis zu vier Semester, die als Regelstudienzeit festgelegt wurden. Allerdings kommen Studenten – sofern sie den akademischen Grad M.A. erlangen – auf eine Regelstudienzeit von insgesamt 10 Semester, wenn die Studienzeit hin zum Bachelor- oder Diplomabschluss berücksichtigt wird. Für Promotionsstudiengänge jedoch gibt es keine wirkliche Regelstudienzeit.

Allerdings ist es für viele Studenten nicht möglich die Regelstudienzeit einzuhalten. Gründe dafür gibt es viele. Oftmals sind es mitunter überfüllte Vorlesungen, der Nebenjob für die Finanzierung des Studiums, Praktika oder Familiengründung. Das Überschreiten der Regelstudienzeit aber kann heikel für Studenten werden, wenn sie Bafög erhalten. Der staatliche Studienzuschuss in Deutschland ist grundsätzlich eine komplizierte Sache.

Das BAföG richtet sich zunächst nach der Regelstudienzeit – was nicht heißt, dass wenn die angesetzte Dauer des Studiums neun Semester beträgt, auch unbedingt neun Semester gefördert wird. Und wer die Regelstudienzeit überschreitet, dennoch einen Zuschuss erhalten möchte, muss gute Gründe vorweisen. Denn überschreiten Studenten die Förderungsdauer, kann ein weiterer Zuschuss nur dann gewährt werden, wenn z.B. Krankheit, Erziehung oder Gremientätigkeit vorliegen. Grundsätzlich aber ist es in manchen Fällen möglich auch nach der Regelstudienzeit BAföG zu erhalten.

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