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Heilpraktiker / Heilpraktikerin

Ein Heilpraktiker / Heilpraktikerin ist im Bereich der Heilkundeausübung tätig, ohne eine Approbation als Arzt zu besitzen. Die Bezeichnung ist in Deutschland geschützt, so dass eine staatliche Erlaubnis laut dem Heilpraktikergesetz nach einer amtsärztlichen Überprüfung nötig ist. Man erhält eine Zulassungsurkunde und kann dann entweder mit einer sogenannten Vollzulassung allgemein praktizieren oder mit der sogenannten Bestallung nur für bestimmte Gebiete zugelassen sein.
Die größten Unterschiede zum Arzt sind, dass ein Heilpraktiker keine vorgeschriebene Ausbildung braucht und in seinen Befugnissen eingeschränkt ist. Geburtshilfe, die Behandlung gewisser Infektionen, die Anwendung der Strahlentherapie und das Verschreiben von Medikamenten und Betäubungsmitteln sind für Heilpraktiker nicht möglich. Auch die Zahnmedizin und die Pathologie sind kein Tätigkeitsbereich für Heilpraktiker. Dennoch hat ihre Arbeit eine hohe Qualität und die Bezeichnung des Heilpraktikers wird ohne Wertung verwendet.

Die Tätigkeit von Heilpraktikern / Heilpraktikerinnen hat oft einen Schwerpunkt in der Psycho- und Physiotherapie. Sie diagnostizieren und therapieren körperliche und seelische Leiden. Dazu wenden sie besonders oft Methoden der alternativen Medizin an und setzen eine naturheilkundliche Behandlung mit ganzheitlichen Verfahren ein. Auch wenden sie Verfahren der Verhaltens- und Gestalttherapie, Psychodrama, NLP, Hypnose oder Tiefepsychologie mit entsprechender Ausbildung zur Heilung an. Man spezialisiert sich auf bis zu drei Verfahren wie Homöopathie oder Akupunktur, die man als Zusatzbezeichnung im Titel führen darf.

Um als Heilpraktiker / Heilpraktikerin zu arbeiten, muss man mindestens 25 Jahre alt sein, einen Hauptschulabschluss und eine Genehmigung vom Gesundheitsamt haben und mit einem Attest und einem polizeilichen Führungszeugnis die Eignung nachweisen. Manche Heilpraktiker haben ein Medizinstudium absolviert, anderen sind Physiotherapeuten, Psychologen oder sonstige Gesundheitsspezialisten mit erworbenem Wissen über gesundheitliche Therapien.
Eine gute Möglichkeit zur Berufstätigkeit als Heilpraktiker ist die zweijährige Ausbildung in privaten Schulen. Eine so fundierte Ausbildung erleichtert wesentlich das Bestehen der Überprüfung und ist eine gute Qualifikation. Die Tätigkeit als Heilpraktiker wird selbstständig als freier Beruf im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ausgeübt. Für gewöhnlich hat ein Heilpraktiker eine eigene Praxis mit Stammkunden. Oft wird er von den Patienten direkt bezahlt, da die Krankenkassen nur manche Heilverfahren übernehmen. Man kann als berufliche Alternative auch als Tierheilpraktiker tätig sein oder sich doch noch als Arzt niederlassen.


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