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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist von der Buchführung von einem kaufmännischen Unternehmen vorzunehmen und handelsrechtlich vorgeschrieben. In ihm sind alle Vorfälle des Jahres festzuhalten und zu dokumentieren. So gehören beispielsweise die Bilanz, also die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den Jahresabschluss. Aus dem Jahresabschluss müssen alle Schuld- und Vermögensverhältnisse klar hervorgehen. Der Jahresabschluss-Bericht dient aber nicht nur dem Unternehmer an sich, um seine Ausgaben und sein Einkommen übersichtlich zu halten, sondern auch dem Steuerwesen des Staates. Aus ihm geht beispielsweise bei Selbstständigen hervor, wie viel an Steuern gezahlt werden muss.

Eine Genauigkeit ist demnach unumgänglich und muss von der jeweiligen Buchführung exakt vorgenommen werden. Der Jahresabschluss ist strengen Regeln unterworfen, um beispielsweise eine Steuerhinterziehung zu verhindern oder gegebenenfalls offenzulegen. Außerdem besteht eine Buchführungspflicht für gewerbliche Unternehmen.

In einem größeren Unternehmen obliegt der jeweiligen Buchführung beziehungsweise dem betrieblichen Rechnungswesen die Erstellung des Jahresabschlusses. Das heißt, dass man eine spezielle Ausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben muss. Für einen Kleinunternehmer oder einen Selbstständigen ist es allerdings möglich, den Jahresabschluss selbst vorzunehmen. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass auch hier die unterschiedlichen Gesetzbücher greifen und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Wer die Erstellung des Jahresabschlusses also selbst übernimmt, trägt auch die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Größere Unternehmen beauftragen daher ausgebildetes Personal, da die Masse an Transaktionen wesentlich größer und gegebenenfalls nicht so übersichtlich ist, wie in einem kleinen Unternehmen. Um einen korrekten Jahresabschluss anfertigen zu können, ist eine korrekte Buchführung schon während des laufenden Jahres sinnvoll und macht die Erstellung nicht nur leichter, sondern schützt auch vor der Gefahr, unwissentlich eine Vorschrift gebrochen oder eine Transaktion "übersehen" zu haben.


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