Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Pflegefachkraft
Eine Pflegefachkraft arbeitet hauptsächlich im Gesundheits- und Sozialwesen. Der Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger, der den Begriff Pflegefachkraft beinhaltet, ist ein Gesundheitsberuf, der im stationären oder ambulanten Umfeld ausgeführt wird. Zum Berufsbild dieser Pflegefachkraft gehören die eigenständige Pflege, Betreuung und Beratung von Patienten und Pflegebedürftigen.
Zudem müssen die pflegerischen Maßnahmen festgehalten und bewertet werden.
Zunächst durchläuft eine Pflegefachkraft die pflegerische Grundausbildung und kann dann für nahezu alle spezialisierten Bereiche in der Pflege weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten und Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nutzen. So kann eine Pflegefachkraft auch später in der Pflegedienstleitung tätig werden, wenn sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Kompetenzen mitbringt.
Die Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegerin sind staatlich geschützt. Die Ausbildung als Pflegefachkraft dauert drei Jahre und findet an einer staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenfachschule statt. Voraussetzung für das Tragen der Berufsbezeichnung ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung. Ehemalige Berufsbezeichnungen für diese Pflegefachkräfte, die auch heute noch ab und an verwendet werden, sind Krankenschwester bzw. Krankenpfleger. Auch Pflegefachkraft ist eine ehemalige Berufsbezeichnung, die von der staatlich geschützten Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger abgelöst wurde.
Für nach dem 1. Januar 2004 ausgebildete Pflegefachkräfte wurde mit der Novellierung des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege eine neue staatlich geschützte Berufsbezeichnung – Gesundheits- und Krankenpfleger – eingeführt. Die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester und Krankenpfleger wurden damit abgelöst. Mit der neuen Bezeichnung soll dem veränderten beruflichen Selbstverständnis der Pflege Rechnung getragen werden, der gesetzliche Schutz für die ehemaligen Berufsbezeichnungen bleibt jedoch auch weiterhin bestehen.
Die im Ausland geltenden pflegerischen Berufsbezeichnungen werden in der Regel für akademische Ausbildungen verliehen und können mit dem Berufsbild einer Pflegefachkraft in Deutschland nicht verglichen werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass es in Deutschland durch eine Planung eines generalistischen Pflegeberufes zu einer neuen Berufsbezeichnung kommt. Wann dies jedoch der Fall ist, ist noch nicht bekannt. In dem neuen generalistischen Pflegeberuf sollen die Gesundheits- und Krankenpflege, die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege zu einem Pflegeberuf zusammengeführt werden.
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