Der Begriff Freelancer stammt aus dem Englischen und bedeutet freie Mitarbeiter. Es ist nicht zu verwechseln mit einer freiberuflichen Tätigkeit – denn freie Mitarbeiter können sowohl freiberuflich wie auch auf gewerblicher Basis arbeiten. Freelancer Jobs werden – auch wenn das Unternehmen eigentlich keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellt – oftmals öffentlich ausgeschrieben.
Zwischen einem eingestellten Arbeitnehmer und einem Freelancer gibt es einige Punkte, die sich unterscheiden. Ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter in einem Unternehmen ist durch das Unternehmen, in der er beschäftigt ist, in allen Sozialversicherungszweigen versichert. Ein Freelancer hingegen muss sich selbst um Kranken-, Rentenversicherung und etwaige Versicherungen kümmern und für die Kosten selbst aufkommen.
Die Verfahrensweise wie ein Freelancer zu Jobs kommt ist eigentlich recht einfach. Ein Unternehmen vergibt ein Auftrag, ein freier Mitarbeiter bewirbt sich darum – der, der das beste Preis-Leistungsangebot bietet, erhält den Auftrag, der dann für das Unternehmen erledigt wird. Es kann sich dabei um einen Auftrag oder mehrere hintereinander Folgende handeln. Ein freier Mitarbeiter ist aber nicht an das Unternehmen gebunden und kann so auch Aufträge von mehreren Unternehmen annehmen.
Rechtlich gesehen sind freie Mitarbeiter kaum geschützt, zwar wird in der Regel eine vertragliche Bindung eingegangen, jedoch gibt es weder Kündigungsschutz oder vergleichbareres.
Oftmals wird freien Mitarbeitern nachgesagt, dass sie mehr Freizeit wie Angestellte besitzen. Zum Teil stimmt es auch, weil Freelancer oft ihre Arbeitszeit frei einteilen können, dennoch müssen sie sich nach dem aktuellen Markt richten, der eigentlich immer hart umkämpft ist. Außerdem – wie bereits erwähnt – müssen sie alle Versicherungskosten selber tragen, ein festes Gehalt, was monatlich ausgezahlt wird, gibt nur in äußerst seltensten Fällen.
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