Arbeitet ein Mitarbeiter im Monat mehr, als im Arbeitsvertrag vereinbart, macht er Überstunden. Davon profitieren zunächst beide Parteien. Die Arbeitgeber erhalten zusätzliche Leistungen ihrer Angestellten. Das hilft, Personal-Engpässe zu überbrücken oder höhere Auslastungen zu erreichen. Der Arbeitnehmer besitzt die Möglichkeit, entsprechend der Überstunden an anderen Tagen weniger zu arbeiten. Alternativ äußert er den Wunsch auf Vergütung der Mehrarbeit bei der nächsten Gehaltszahlung. Dadurch fällt der Verdienst höher aus, weshalb der Staat mehr Steuern und Sozialabgaben verlangt. Möglicherweise erhöht sich durch das gestiegene Bruttogehalt sogar der Steuersatz. Das ist ärgerlich für den Arbeitnehmer.
Aus diesem Grund existieren unterschiedliche Modelle, bei denen der Arbeitnehmer Alternativen zum Umgang mit seinen Überstunden erhält. Ein mögliches Prinzip basiert auf der Verknüpfung von Mehrarbeit und betrieblicher Altersvorsorge. Besagte Variante fungiert auf Grundlage eines Zeitkontos. Überstunden, die der Arbeitnehmer mehr als im Vertrag vorgesehen arbeitet, schreibt der Arbeitgeber automatisch auf dem Zeitkonto gut. Das zeitliche Guthaben des Kontos wandelt der Arbeitgeber um: in eine betriebliche Altersvorsorge. Die Lösung verspricht Vorteile für beide Vertragsparteien. Der Arbeitnehmer investiert mit den Überstunden anstelle von zusätzlichen Abzügen in seine Zukunft. Der Arbeitgeber umgeht Lohnzusatzkosten, die durch auszuzahlende Überstunden entstünden. Zugleich genügt die Verknüpfung von Mehrarbeit und Vorsorge den vom ersten Paragrafen des Betriebsrentengesetzes (kurz BetrAVG) verlangten Entgeltumwandlungsanspruch.
Die betriebliche Altersvorsorge gilt als rentable Anlage für die Zukunft. Grund ist die Förderung durch den Staat. Beträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgaben- und steuerfrei. Dadurch zahlt der Arbeitnehmer den Bruttolohn, der ihm für die Überstunden zusteht, in seine Altersvorsorge ein. Verlangt er stattdessen die Auszahlung, um in eine private Vorsorge zu investieren, stünde ihm lediglich der Nettolohn zur Verfügung. In diesem Fall fällt die Nettoauszahlung im Schnitt knapp um die Hälfte geringer aus. Zusätzlich sorgen Zinseffekte für eine nochmals erhöhte Attraktivität des vorgestellten Modells.
Das Prinzip der Umwandlung von Überstunden in die Betriebsrente basiert auf einer fortlaufenden Basisumwandlung. Diesbezüglich gibt das Gesetz einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Jahr vor. Den vereinbarten Wert zieht der Arbeitgeber vom Überstunden-Konto ab und zahlt entsprechend in die betriebliche Altersvorsorge ein. Schwankt die Zahl der Überstunden und unterschreitet den Basisbetrag, wandelt der Arbeitnehmer dementsprechend Bruttobezüge in die Vorsorge um. Zusätzlich steht dem Arbeitnehmer die Option offen, weitere Summen in seine Betriebsrente einzubezahlen – bis er die vom Staat vorgegebene Höchstgrenze erreicht. Somit verhindert er erneut die Bezahlung von Steuer- und Sozialabgaben und investiert den vollen Bruttobetrag in die Vorsorge.
Zusammengefasst profitieren das Unternehmen sowie die Mitarbeiter von dem Modell "Betriebsrente aus Überstunden". Neben der sich monetär auswirkenden Einsparung von Lohnzusatzkosten erreicht der Arbeitgeber eine höhere Motivation und Bindung seiner Angestellten. Zudem gestaltet sich die Abwicklung als verhältnismäßig einfach für die Verwaltung und die Bilanz des Unternehmens bleibt unberührt.
Der größte Vorteil des Arbeitnehmers liegt in der attraktiven Umwandlung seiner Überstunden in eine Vorsorge für die Zeit nach der Arbeit. Die Anrechnung der Mehrarbeit auf das Zeitwertkonto erfolgt vor der steuerlichen Berücksichtigung. Der Mitarbeiter zahlt den ihm zustehenden Bruttobetrag aus den Überstunden in die Betriebsrente ein und erhält weiterhin den regulären Monatslohn, der ihm durch den Arbeitsvertrag zusteht. Die Vorteilhaftigkeit des Modells belegt das nachfolgende Beispiel mit einer einfachen Rechnung. Bei einem vereinbarten Basisbetrag von 500 Euro findet die volle Summe in die Altersvorsorge Berücksichtigung. Abgaben fallen zunächst keine an. Wünscht der Arbeitnehmer dagegen die Auszahlung der genannten Summe, erhält er bei angenommenen Abgaben in Höhe von 45 Prozent lediglich netto 275 Euro und verliert 225 Euro.
Des Weiteren ist der Steuerfreibetrag bei der Riester-Rente deutlich niedriger angesetzt als bei der betrieblichen Altersvorsorge. Übertrifft der Arbeitnehmer den dortigen Freibetrag, zahlt er doppelt Steuern: bei der Auszahlung der Überstunden und der anschließenden Investition in die Vorsorge. Dahingegen ermöglicht die Verknüpfung von Mehrarbeit und Betriebsrente eine Altersvorsorge mit Brutto- statt Nettobeträgen, die zudem durch eine geprüfte und überwachte Einrichtung als sicher gilt. Zusätzliche Attraktivität erhält das Modell durch die Möglichkeit der flexiblen Einzahlung bis zum Maximalwert.
Die betriebliche Altersvorsorge erhebt zum Zeitpunkt der Einzahlung keine Steuern. Dennoch ist das Modell nicht vollständig frei von Abgaben. Im Unterschied zur Lohnauszahlung verlangt der Staat die Steuern nicht sofort beim Verdienst. Die Steuerforderungen fallen erst an, wenn der Arbeitnehmer in Pension geht und seine monatliche Pensionsrente erhält. Allerdings fällt der erhobene Steuersatz (in Prozent des Einkommens) zu diesem Zeitpunkt geringer aus. Der Arbeitnehmer zahlt folglich im Vergleich zur privaten Vorsorge niedrigere und verspätete Abgaben an den Staat.
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