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Bundesangestelltentarifvertrag

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung (nahezu) aller Angestellten im öffentlichen Dienst. Er galt vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005 beim Bund und den Kommunen bzw. bis zum 31. Oktober 2006 in den Ländern. Berlin und Hessen bildeten eine Ausnahme, hier galt der Bundesangestelltentarifvertrag noch bis Anfang 2010. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und ersetzte damit den Bundesangestelltentarifvertrag sowie die entsprechenden Manteltarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb/MTArb-O).


Der Bundesangestelltentarifvertrag war ein Tarifvertrag, der im Jahre 1961 zwischen öffentlichen Arbeitgebern wie Bund, Ländern und kommunalen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ÖTV (jetzt ver.di) abgeschlossen wurde. Zum 1. Oktober 2005 wurden alle bisherigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst, dazu zählten der BAT, BAT-O, BMT-G, BMT-GO, MTArb und MTArb-O, durch den TVöD ersetzt.

Da Berlin und Hessen aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind, galt dort der TV-L zunächst nicht. In Berlin wurde der TV-L stufenweise bis November 2010 eingeführt, in Hessen galt ab dem 1. Januar 2010 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Dieser orientiert sich am TV-L. Jeder Mitarbeiter wird bei der Einstellung in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingeordnet. Oftmals ist die Vergütungsgruppe bereits in der Stellenannonce zu sehen. Mit diesen Angaben kann jeder das Gehalt selbst berechnen, denn die Vergütungsgruppe bestimmt wesentlich die Höhe des Gehaltes.

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