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Die Rente vom Chef – Die betriebliche Altersvorsorge

Warum nicht in die Zukunft investieren? Und jetzt Steuern sparen? Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Sie können Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen. Die Beiträge sind steuerfrei. Wenn Ihr Arbeitgeber noch mal einen Zuschuss dazu gibt, spart auch er für diesen Beitrag die Sozialabgaben. Mindestens einen der fünf möglichen Durchführungswege muss der Chef dafür zur Verfügung stellen:

Direktversicherung

eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt.

Pensionskasse

funktionieren wie Versicherungsunternehmen. Arbeitnehmer zahlen als Mitglieder selbst Beiträge.

Pensionsfonds

wie Pensionskasse, die Wahl der Geldanlageform ist aber frei.

Direktzusage

Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Mitarbeiter, ihm eine Rente zu zahlen. Dazu muss er dann Rückstellungen in der Bilanz bilden.

Unterstützungskasse

wie Direktzusage, wird aber von mehreren Unternehmen (aus einer Branche/Region) finanziert. Unterstützungskassen sind eigenständig und zahlen im Auftrag des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer eine Rente.

Für welche Variante sich der Arbeitgeber entscheidet, ist ihm freigestellt. Sehr beliebt sind Direktversicherungen und Pensionskassen. Für beide Modelle gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen: Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2006 waren das 2520 Euro) in die bAV einzahlen. Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt abgeführt und sind steuer- sowie sozialabgabenfrei. Zusätzlich können seit 2005 weitere 1800 Euro ohne Abzug von Steuern gespart werden. Meist schultert der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung aus seinem Gehalt die betriebliche Altersvorsorge allein. Dabei wird Geld aus dem Brutto-Einkommen genommen und direkt in einen Altersvorsorgevertrag investiert.

Der Vorteil: Man muss auf das Geld für die Altersvorsorge weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings nur noch bis 2008 - danach werden doch wieder Sozialbeiträge fällig. Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Alter (also "nachgelagert") besteuert. Der Vorteil: Der Steuersatz im Alter ist in der Regel niedriger als während der Ansparphase im Arbeitsleben. Welche Altersvorsorge-Modelle Ihr Unternehmen anbietet, erfahren Sie bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung für einen der Durchführungswege auf alle Fälle individuell beraten. Zwar wählt der Arbeitgeber den Durchführungsweg und auch den Anbieter aus, dennoch ist die persönliche Situation des Arbeitnehmers für eine optimale betriebliche Vorsorge von Bedeutung.

Weiterführende Infos zum Thema:

Wie viel Prozent von seinem Gehalt sollte man für seine Altersvorsorge anlegen?

Damit genug übrig bleibt – welchen Anteil dürfen Fixkosten am Gehalt ausmachen?

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