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Gehaltstarifvertrag

Arbeitsrechtlich ausverhandelt: der Gehaltstarifvertrag. Wer bestimmt eigentlich, wie viel jemand verdient? In einem Gehaltstarifvertrag ist genau festgelegt, welche Mindestgehälter in welchen Berufsgruppen zu zahlen sind. Damit sind einer wild wuchernden und nicht nachvollziehbaren Entlohnung von Seiten des Arbeitgebers klare Grenzen gesetzt. Ein Gehaltstarifvertrag ist eine ganz spezielle Form des Tarifvertrags. Darin wird die konkrete Höhe der Vergütung für ein Arbeitsverhältnis festgelegt. Tarifverträge legen somit die Untergrenze fest, die nicht unterschritten werden darf. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzips jedoch jederzeit zulässig.

Vergleichbare und faire Entlohnung

Um die Löhne und Gehälter festzulegen, werden je nach Anforderung bestimmte Lohn- bzw. Vergütungsgruppen gebildet und die Höhe des Entgelts für die jeweiligen Gruppen bestimmt. Kriterien für diese Gruppen sind beispielsweise Berufsjahre oder Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ein Gehaltstarifvertrag wird auf Grundlage des deutschen Arbeitsrechtes zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen.

Im Gehaltstarifvertrag erfolgt mit der Festlegung über die jeweilige Eingruppierung zugleich auch die Differenzierung der unterschiedlichen Tätigkeiten nach der Höhe des jeweiligen Entgelts in den unterschiedlichen Unternehmen. Der Hintergrund dieser Arbeitsbewertung soll eine möglichst faire Entlohnung der Arbeitnehmer sein.

Eingruppierung nach verschiedenen Kriterien

Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag enthält vorrangig die konkrete Höhe der Bezahlung. Darüber hinaus sind in einem Manteltarifvertrag sämtliche Details für das Arbeitsverhältnis festgeschrieben, das heißt allgemeine Bestimmungen wie etwa Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Kündigung. Der Manteltarifvertrag hat üblicherweise eher langfristigen Charakter, während die Bestimmungen des Gehaltstarifvertrags auf einen wesentlich kürzeren Zeitraum angelegt sein können. Dieser beträgt manchmal sogar nur ein Jahr. Bei Berufsantritt wird der einzelne Arbeitnehmer in eine der jeweiligen Einteilungen eingruppiert und mit Hilfe des Gehaltstarifvertrags in die entsprechende Vergütungsgruppe eingestuft. Bei dieser Eingruppierung kann der Betriebsrat zugezogen werden. Der Vorteil für die Arbeitssuche, aber auch für eine künftige Berufswahl liegt auf der Hand: So kann jeder schon mal vorweg das Jobangebote und Gehälter laut Gehaltstarifvertrag vergleichen.

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