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TVöD-B

Mit TVöD-B Verbesserungen für die Mitarbeiter in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Jeder Mensch möchte so lange wie möglich unabhängig und selbstständig bleiben und ohne Hilfe alt werden. Viele Menschen erreichen dieses Ziel auch, für andere wiederum ist es notwendig, dass im Alter eine Betreuung zur Verfügung steht. Wenn die Zeit gekommen ist, dass ein älterer Mensch im täglichen Leben Hilfe und Unterstützung benötigt, ist ein Umzug in eine Pflege- oder Betreuungseinrichtung eine gute Alternative. In einer geeigneten Betreuungseinrichtung kann der Alltag leichter gestaltet werden und Kontakte zu Gleichgesinnten schaffen Raum für eine positive Entwicklung.

Gerechte Bezahlung für Pflegepersonal:

Das Pflege- und Betreuungspersonal ist in einer solchen Institution geforderte, die Vorstellungen der einzelnen Bewohner mit einer professionellen Pflege in Einklang zubringen.

Für diesen täglichen Einsatz verdienen Pflege- und Betreuungspersonal den Respekt und die Anerkennung der Gesellschaft. Aber nicht nur das ist ein wichtiges Kriterium, sondern auch eine leistungsgerechte und faire Bezahlung. Durch die Überleitung in das neue Tarifwerk, den TVöD, wurde damit schon der Weg geebnet. Seit Anfang diesen Jahres gibt es im TVöD –B weitere Verbesserungen für Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen.

Die wichtigsten Änderungen :

Die Mitarbeiter können sich seit Anfang dieses Jahres über einen Zuschlag für den nächtlichen Bereitschaftsdienst freuen. Werden zukünftig Bereitschaften in der Nacht zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet, erhalten alle Mitarbeiter, die unter den TVöD-B fallen zusätzlich zum Bereitschaftsentgelt, je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H. Des Weitern erhalten die Mitarbeiter zwei Tage Zusatzurlaub, wenn mindestens 288 Stunden der Bereitschaftsdienste kalenderjährlich in die Nachtzeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr fallen. Die Mitarbeiter der Entgeltgruppe 9a KR erhalten eine Jahressonderzahlung von 90 v. H. (bisher 80 v. H.). Der TVöD-B sieht vor, dass Auszubildende zukünftig einen Zeitzuschlag für die Nachtarbeit in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr von mindestens 1,28 € erhalten. Das gilt für Auszubildende in Krankenpflegeberufen gleichermaßen wie für Auszubildende in Altenpflegeberufen.

Hier finden Sie weitere Infos zum TVöD Rechner

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