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Wie kann man den Lohn mit Hartz 4 aufstocken?

Die meisten Menschen glauben, Hartz 4 könne nur von Arbeitslosen bezogen werden. Dies ist jedoch nicht richtig, denn Hartz 4 ist eine Kombination aus dem früheren Arbeitslosengeld und der ehemaligen Sozialhilfe. Das bedeutet, Hartz 4 kann immer dann beantragt werden, wenn das Familieneinkommen unter der Bedarfsgrenze liegt.

Wie hoch ist das Mindesteinkommen?

Die Höhe des sächlichen Existenzminimums wird regelmäßig vom Bundestag neu definiert und orientiert sich an den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sowohl Einzelpersonen als auch Familien können ihr Gehalt mit Hartz 4 aufstocken, wenn ihr Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt. Im Jahr 2020 liegt die Bedarfsgrenze, also das steuerfreie Mindesteinkommen, bei:

  • 9.408 € für Alleinstehende
  • 15.540 € für Paare
  • 5.004 € pro Kind

Bei einer Familie mit zwei Kindern errechnet sich so beispielsweise ein Jahresmindesteinkommen von 25.548 Euro. Liegt das Jahreseinkommen darunter, kann das Gehalt mit staatlichen Leistungen aufgestockt werden, um die Lücke zu schließen. Besonders wenn die Kinder noch sehr jung sind, ist häufig nur ein Elternteil voll berufstätig. Hier bietet der Staat Unterstützung, damit Familien dennoch ein geregeltes Leben führen können und nicht ein Abrutschen unter die Armutsgrenze befürchten müssen.

Entlastung bei den Kosten

Bei der Aufstockung des Gehalts durch Hartz 4 wird auch finanzielle Hilfe bei der Bestreitung der Fixkosten gewährt. Diese kann verschiedene Formen annehmen und beinhaltet beispielsweise Heizkostenzuschläge, Mietzuschüsse oder auch die Befreiung von den Telefongebühren. Wenn Kinder, etwa durch Schulausflüge, Sonderausgaben haben, werden diese ebenfalls bezuschusst. In manchen Fällen werden zudem die Sozialabgaben, die sonst vom Lohn abgezogen werden, vom Amt übernommen.

Für viele Arbeitnehmer mit geringem Einkommen lohnt sich eine Bedarfsermittlung: Da die Lebenshaltungskosten meist schneller steigen als die Löhne, können immer mehr Beschäftigte ihr Gehalt mit Hartz 4 aufstocken. Generell gilt, dass jede Art von Einkommen aufgestockt werden kann – egal ob Unterhalt, Einnahmen durch eine selbstständige Tätigkeit oder Krankengeld. Ausgenommen vom Anspruch auf Hartz-4-Leistungen sind Auszubildende, Schüler und Studenten, die bereits staatliche Zuschüsse wie BAB oder BAföG erhalten sowie Bezieher von Altersrenten.

Keine Angst vor dem Weg zum Amt

Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, die ihren Lohn mit Hartz 4 aufstocken müssen, ist seit der Einführung des Mindestlohns nur leicht gesunken. In Deutschland sind entsprechend noch rund eine Million Menschen auf staatliche Zuschüsse angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist also keine Schande, Hilfe in Anspruch zu nehmen, um steigende Kosten zu decken und die Familie vor Armut zu schützen.

Um die aufstockenden Leistungen zu erhalten, muss zuvor ein Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden, in dem die finanzielle Situation dargelegt wird. Relevante Angaben sind beispielsweise:

  • Monatliches Einkommen
  • Wohnsituation
  • Eventueller Mehrbedarf
  • Vermögensverhältnisse

Die Höhe von Hartz 4 wird, entsprechend der gemachten Angaben, individuell berechnet. Dabei sollte aber beachtet werden, dass eigene Vermögenswerte unter Umständen erst aufgebraucht werden müssen, um Anspruch zu haben. Zum Schutz von vorhandenem Vermögen ist dieser Weg nicht geeignet.

Weiterführende Infos zum Thema:

Zuschuss zum Gehalt mit Hartz IV – Ab wann möglich?

In diesen Berufen wird zusätzlich das Gehalt mit Hartz 4 aufgestockt

Welche Berufe profitieren vom neuen Mindestlohngesetz?

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