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In diesen Berufen wird zusätzlich das Gehalt mit Hartz 4 aufgestockt

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Kategorie: Lohngerechtigkeit & Transparenz
10.07.2014
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Viele Menschen müssen zunehmend ihre Gehälter mit Hartz IV (zusätzliche Leistungen zur Lebenssicherung) aufstocken. In Deutschland sind davon derzeit rund 1,3 Millionen Menschen betroffen. Teilzeitbeschäftigte, Mini-Jobber und Selbstständige stocken ihre Gehälter am meisten auf. Aber immerhin rund 31 Prozent der Betroffenen gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach, die ebenfalls nicht ausreicht, um davon leben zu können. Im vorigen Jahr mussten mehr als 200.000 Vollzeit-Arbeitnehmer ihre Einkommen mit zusätzlichen Leistungen aufstocken. Sowohl Angestellte als auch selbstständig Tätige verdienen nicht selten weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Doch Wirtschaftsexperten rechnen damit, dass viele Menschen ihren Job gänzlich verlieren könnten, wenn der Mindestlohn eingeführt wird. Aufstocken mit Hartz IV

Die am meisten betroffenen Berufsgruppen

Vielfach arbeiten die „Aufstocker“ im Einzelhandel, in Restaurants und Hotels, im Sozial- und Gesundheitswesen, im Lager oder als Leiharbeiter. Die Löhne und Gehälter von Frauen fallen im Allgemeinen niedriger aus als die von Männern. Sie verdienen im Schnitt bis zu 400 Euro weniger. Deshalb nehmen Frauen die staatliche Unterstützung sehr viel häufiger in Anspruch.

Diese Berufsgruppen sind besonders betroffen:

  • Verkäufer
  • Erzieher
  • Krankenpfleger
  • Köche
  • Friseure
  • Floristen
  • Reinigungskräfte
  • Bürokräfte
  • Mitarbeiter im Gaststätten- und Hotelgewerbe
  • Transport- und Lagerarbeiter
  • Sozialarbeiter
  • Hilfsarbeiter

Frust und sozialer Rückzug

Schichtarbeit ist bei vielen der genannten Berufe keine Seltenheit. Und trotzdem genügt das Geld aus den Tätigkeiten nicht aus, so dass die Betroffenen den Staat um Unterstützung bitten müssen. Verständlicherweise ist dies vielen Arbeitnehmern unangenehm. Sie haben ein festes Arbeitsverhältnis und sind dennoch augenscheinlich vom sozialen Abstieg bedroht. Ihre Lebensqualität leidet im doppelten Sinne. Durch das fehlende Geld können sie sich - wenn überhaupt - nur noch die nötigsten Dinge leisten. Einige geraten dadurch in eine Schuldenfalle, aus der sie sich nur schwer wieder herauswinden können. Doch sie können nicht nur aus Finanzgründen, sondern auch aus Zeitgründen kaum mehr aktiv am Leben teilnehmen. Denn wer sich aus lauter Verzweiflung letztlich einen Zweit- oder sogar Drittjob sucht, hat keine Zeit mehr für sich oder die Familie. Folglich verschlechtern sich der physische und psychische Zustand immer mehr. Zum „Burnout“ ist es dann nicht mehr weit.

Die Scheu vor dem Hartz IV-Antrag

Trotz steigender Zahlen scheut sich ein großer Teil der Anspruchsberechtigten jedoch davor, einen Antrag auf staatliche Unterstützung zu stellen. Allerdings spielt neben Scham häufig auch Unwissenheit mit ein. Viele wissen gar nicht, dass sie ihr geringes Einkommen auf diese Weise aufstocken können. Vermutlich gibt es viel mehr „Arme“ unter der arbeitenden Bevölkerung als bekannt ist. Und dabei ist der Gang zur ARGE gar nicht so schlimm. Wer mit seinem Einkommen nicht über die Runden kommt, sollte in jedem Fall prüfen lassen, ob ihm ergänzendes Hartz 4 zustehen würde.

Gerade Familien mit Kindern haben hohe Ausgaben. Verdient der Vater beispielsweise mit seinem 40 Stunden-Job pro Arbeitsstunde knapp 10,00 Euro brutto, reicht das bei Weitem nicht, um die Familie davon zu ernähren und die Kinder mit allem Nötigen auszustatten. Die ARGE würde hier zunächst den Grundbedarf der Familie ermitteln, zu denen auch „angemessene“ Heiz- und Wohnkosten zählen. Von seinem Einkommen kann der Verdienende dann einen gewissen Freibetrag geltend machen. Wie viel Hartz-IV-Leistung möglich ist, errechnet sich aus einer Gegenüberstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedarfes und des anrechenbaren Einkommens.

Wer kann einen Antrag auf eine aufstockende Hartz IV-Leistung stellen? Jeder, der ein Einkommen hat, kann die Unterstützung beantragen. Darunter fallen unter anderem folgende Einnahmen:

  • Lohn und Gehalt
  • Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
  • Einnahmen aus Mini-Jobs
  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt
  • Erwerbsunfähigkeitsrente bei teilweiser befristeter EU-Rente

Keine Unterstützung gibt es für Empfänger von:

  • BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Erwerbsunfähigkeitsrente bei voller und unbefristeter EU-Rente
  • Altersrenten

Allerdings gibt es auch hier wiederum Ausnahmen. In speziellen Fällen können Bezieher dieser Einkünfte also auch einen Antrag auf die ergänzende Unterstützung vom Staat stellen. Im Bedarfsfall auf jeden Fall beraten lassen!

Weiterführende Infos zum Thema:

Wenn das Gehalt nicht mehr zum Leben reicht

Ab wie viel Gehalt muss man GEZ bezahlen?

Zuschuss zum Gehalt mit Hartz IV – Ab wann möglich?

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