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Berufsunfähigkeitsversicherung - Sichern Sie sich noch heute ab!


Inhaltsverzeichnis:


Worin besteht der Unterschied zwischen der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit?

Für Verbraucher ist es gar nicht so einfach, in Sachen Berufsunfähigkeit den Überblick zu behalten. Viele Begriffe, wie Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit hören sich ganz ähnlich an, doch offensichtlich gibt es Unterschiede, denn diese Einschränkungen der Fähigkeit, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen, werden verschieden versichert. Deswegen sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung ganz genau mit diesen Bezeichnungen auseinandersetzen. Nur so wird gewährleistet, dass man tatsächlich auch den gewünschten Versicherungsschutz erhält.


a. Berufsunfähigkeit:

Berufsunfähigkeit bezeichnet die Unfähigkeit, aus gesundheitlichen Gründen im bislang ausgeübten Beruf weiterhin tätig zu sein. Dabei muss eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent vorliegen, um den Versicherungsfall bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auszuläsen.


b. Erwerbsminderung:

Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Bei voller Erwerbsminderung ist der Betroffene nur weniger als drei Stunden täglich in der Lage, unter den am Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei spielt der bislang ausgeübte Beruf keine Rolle, es geht nur um die Fähigkeit, irgendeine bezahlte Tätigkeit auszuüben. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann eine Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden am Tag ausgeübt werden. Wenn man mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt man als überhaupt nicht erwerbsgemindert.


c. Erwerbsunfähigkeit:

Die Erwerbsunfähigkeit entspricht sachlich der vollen Erwerbsminderung. Allerdings wird dieser Begriff kaum noch verwendet, weil die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente zum 31.12.2000 abgeschafft wurde. Wer nach diesem Zeitpunkt nur weniger als drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.


Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wer zwar nicht mehr in seinem alten Beruf tätig sein kann, aber irgendeine Erwerbstätigkeit, auch eine sehr viel niedriger qualifizierte und schlecht bezahlte, erhält keinerlei staatliche Unterstützung. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in einer solchen Situation vor einem finanziellen und sozialen Abstieg schützen. Durch ihre Leistungen wird gewährleistet, dass dem Versicherten trotz Berufsunfähigkeit ein angemessener Lebensstandard erhalten bleibt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Versicherungssumme in angemessener Höhe abgeschlossen wird. Damit zählt diese Versicherung zu der absolut existentiellen Risikovorsorge, die jeder Verbraucher besitzen sollte. Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass nach aktuellen Schätzungen mehr als ein Viertel aller Erwerbstätigen gesundheitsbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss. Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind übrigens die Prämien.


Woran erkennt man eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?

Zwischen den verschiedenen Angeboten zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es teilweise erhebliche Unterschiede. Dabei sind nicht alle sind gleichermaßen zu empfehlen. Aus diesem Grund sollte jeder Verbraucher, sind genau informieren, ob die ins Auge gefasste Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich vorteilhaft ist. Es kommt insbesondere auf die folgenden Kriterien an: Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Mit abstrakter Verweisung wird eine Klausel bezeichnet, die sich häufig in Verträgen von Berufsunfähigkeitsversicherungen findet. Sie ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft, beim Eintritt der Unfähigkeit den bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent weiterhin auszuüben auf eine ähnliche Berufstätigkeit zu verweisen, so dass es nicht zum Leistungsfall kommt. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte diese Klausel zur abstrakten Verweisung nicht enthalten.


a. Leistung bereits bei vorläufiger Berufsunfähigkeit:

Viele Versicherungsvorträge sehen vor, dass die Versicherung erst leisten muss, wenn die Berufsunfähigkeit über einen Prognosezeitraum von voraussichtlich drei Jahren vorliegt. Wesentlich empfehlenswerter sind allerdings Verträge, bei denen der Leistungsfall schon dann eintritt, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig sein wird.


b. Anpassung von Beiträgen und Leistungen:

Je länger eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft, desto wichtiger ist es, dass die Leistungen und somit auch die Beiträge der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. So wird gewährleistet, dass die Versicherung auch später im Leistungsfall genug zahlt, um ein auskömmliches Leben führen zu können.


Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird neben der privaten Haftpflichtversicherung von Experten zu den absolut existentiellen Versicherungen gezählt. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, weil sie ein Risiko abdeckt, das relativ hoch ist. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit auszuüben. Bei Berufsunfähigkeit handelt es sich also um ein Risiko, das jeden treffen kann. Wer nach 1961 geboren wurde und berufsunfähig, aber nicht voll erwerbsunfähig wird, bekommt keinerlei staatliche Rentenleistungen mehr. Damit man durch Berufsunfähigkeit nicht zum Sozialfall zu wird und ein Leben am Rande des Existenzminimums fristen muss, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Sie zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass sie in einer ausreichenden Höhe abgeschlossen wird. Wer jung ist, sollte sich für einen Versicherungsvertrag entscheiden, der eine Dynamisierung von Beiträgen und Leistungen vorsieht. Der Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kostspielig, doch ohne Alternative. Deswegen sollten Verbraucher sich eher dafür entscheiden, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und im Notfall eher auf andere, wenige wichtige Policen zu verzichten. Dies sollte man so früh wie möglich einplanen, denn aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wird es mit zunehmendem Alter immer schwieriger, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können.


Was ist vor einem Vertragsabschluss zu beachten?

Grundsätzlich sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh, wie nur irgend, möglich abschließen. Denn in jungen Jahren sind die Probleme, die Gesundheitsprüfung zu bestehen, wesentlich geringer und auch die Beitragshöhe fällt insgesamt niedriger aus. Darüber hinaus sollten sich Berufstätige von Anfang an gegen das Risiko absichern, ihrem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen zu können. Vor Vertragsabschluss sollte man genau berechnen, wie hoch die Leistungen aus der Berufsunfähigkeit ausfallen müssen. Dabei spielt der gewohnte Lebensstandard genauso eine wichtige Rolle wie die geplante berufliche Karriere und eventuell vorhandenes Vermögen. Als sehr sinnvoll haben sich Verträge mit Dynamisierungsfaktor erwiesen, die eine Anhebung der Prämien und Leistungen vorsehen. So wird sichergestellt, dass man bis zum Ende der Laufzeit im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, die in jedem Fall ausreicht, um ein Leben auf dem gewohnten Niveau führen zu können. Nach Möglichkeit sollte man sich für ein Vertragsangebot entscheiden, dessen Konditionen auf die abstrakte Verweisung verzichten. Dieses Recht bevorzugt einseitig die Versicherungsgesellschaft, die sich unter Umständen mit Hilfe des Rechts auf abstrakte Verweisung ihrer Leistungspflicht entziehen kann. Denn die abstrakte Verweisung sieht vor, dass der Versicherer dann nicht leisten muss, wenn die versicherte Person zwar nicht in ihrem bisherigen Beruf, wohl aber in einem ähnlichen weiterhin tätig sein kann. Dies gilt sogar dann, wenn in diesem ähnlichen Beruf finanzielle Einbußen hinzunehmen sind.


Bis zu welcher Laufzeit sollte der Vertrag der Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden?

Die Frage, welche Laufzeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen ist, hängt entscheidend von der Altersversorgung ab. Wer voraussichtlich bereits mit 60 Jahren über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um notfalls auch ohne Erwerbseinkommen den gewohnten Lebensstandard halten zu können, kann eine Laufzeit bis zu diesem Alter wählen. Personen, die voraussichtlich bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ihrem Beruf nachgehen müssen, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die nach Möglichkeit bis zu diesem Zeitpunkt reicht. Ansonsten entsteht durch eine Berufsunfähigkeit, die wenige Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters eintritt, eine größere Versorgungslücke. Diese führt dann nicht selten dazu, dass das Vermögen für die Altersvorsorge vorzeitig aufgebraucht werden muss, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken. Im Alter verfügt man dann über sehr viel geringere finanzielle Mittel als geplant. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann notfalls im Alter gekündigt werden, wenn man sie nicht mehr benötigt.


a. Maximale Laufzeiten:

Es hängt sowohl vom Versicherer als auch vom ausgeübten Beruf ab, bis zu welchem maximalen Alter Versicherungsschutz angeboten wird. Vielfach existieren Beschränkungen für bestimmte Berufsgruppen, deren Angehörige besonders häufig von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind. Sie erhalten Verträge mit Laufzeiten, die höchstens bis zum 55. oder 60. Lebensjahr reichen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich vor dem beabsichtigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei mehreren Versicherungsunternehmen nach der maximalen Laufzeit zu erkundigen.


Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsfall eintritt. Dieser besteht in der andauernden Unfähigkeit, den Beruf zu mindestens 50 Prozent im Vergleich zu anderen Berufstätigen ohne gesundheitliche Einschränkungen ausüben zu können. Dieses gesundheitsbedingte Unvermögen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Je nach Vertrag ist der Zeitraum für den diese Unfähigkeit der Berufsausübung bestehen muss, unterschiedlich. Viele ältere Verträge sehen vor, dass die Einschränkung der Fähigkeit zur Berufsausübung für mindestens drei Jahre vorliegen muss. Neuere Verträge beschränken diesen Zeitraum, der auch als Prognosezeitraum bezeichnet wird, meist auf ein halbes Jahr. Unterschiede können sich auch aus der abstrakten Verweisung ergeben. Wurde diese Klausel vereinbart, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, den Versicherten auf einen ähnlichen wie den bisher ausgeübten Beruf zu verweisen, selbst wenn sich daraus finanzielle Einschränkungen ergeben sollten. Wurde diese Klausel im Versicherungsvertrag nicht vereinbart, muss die Versicherung auch dann leisten, wenn der Versicherte in einem ähnlichen Beruf weiterhin tätig sein könnte. Manchmal wird eine Berufsunfähigkeit erst im Nachhinein als solche erkannt, so dass sie auch erst verspätet gemeldet wird. Wenn man einen Vertrag besitzt, in dem bei verspäteter Meldung eine rückwirkende Leistung vereinbart ist, kann man auf diese Weise bis Rentenzahlung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erhalten.


Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ?

Gar nicht so selten kommt der Fall vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten muss, obwohl der Versicherte voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Insbesondere wenn der Prognosezeitraum nicht lang genug ist, muss die Versicherung keine Rente zahlen. Je nach Vertrag muss der Zeitraum der voraussichtlichen Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate oder sogar drei Jahre betragen. Auch durch die Klausel zur abstrakten Verweisung kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit werden. Diese besagt, dass keine Zahlungen aus der Berufsunfähigkeit fällig werden, wenn die versicherte Person in einem ähnlichen Beruf wie dem bisherigen arbeiten kann. Dabei muss diese Berufstätigkeit von der Ausbildung und dem Arbeitsgebiet her zumutbar sein, finanzielle Einschränkungen hat der Versicherte hinzunehmen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auch nicht zahlen, wenn sie beweisen kann, dass der Kunde seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten verletzt hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ernsthafte Vorerkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen verschwiegen wurden und der Versicherte den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung falsch ausgefüllt hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte dies wissentlich oder unwissentlich unterlassen hat. Deswegen ist es von entscheidender Wichtigkeit, den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung den medizinischen Tatsachen entsprechend korrekt auszufüllen. Bei Fragen und Unsicherheiten sollte man sich in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt beraten und notfalls auch nicht scheuen, beim Versicherungsunternehmen nachzufragen.


Auf welche Leistungen kommt es an?

In erster Linie kommt es darauf an, dass die Rentenzahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Deswegen muss die Versicherung über einen Betrag abgeschlossen werden, der im Wesentlichen dem Gehaltsniveau entspricht. Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist in jungen Jahren abgeschlossen wird und eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten umfasst, sollte man nach Möglichkeit von Anfang an eine Dynamisierung vereinbaren. Dadurch wird die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und notwendigerweise auch die der Beiträge dem allgemeinen Anstieg von Preisen und Löhnen angepasst. Als besonders vorteilhaft hat sich eine freie Dynamisierung erwiesen, bei der sich der Versicherte innerhalb bestimmter Grenzen entscheiden kann, um welchen Prozentsatz die Versicherungssumme angepasst werden soll. Allerdings sollte man bedenken, dass sich durch diese Dynamisierung auch die Beiträge entsprechend erhöhen, so dass es unter Umständen schwierig werden kann, diese aufzubringen. Eine weitere Möglichkeit, die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung an das gestiegene Gehaltsniveau anzupassen, besteht im Vereinbaren von Nachversicherungsgarantien. Dabei hat der Versicherte das Recht, entweder in Abhängigkeit vom Eintritt bestimmter Ereignisse, wie zum Beispiel Heirat oder die Gründung einer Familie, oder nach Belieben die Versicherungssumme zu erhöhen. Derartige Nachversicherungsgarantien gelten in der Regel nur für einen gewissen, zeitlich befristeten Zeitraum. Ihr großer Vorteil besteht darin, dass der Versicherte auf diese Weise seinen Versicherungsschutz unkompliziert ausweiten kann, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen.


Wie hoch sollte die private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine private Rente, sobald dieser aufgrund von lang anhaltenden gesundheitlichen Problemen, für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens drei Jahren zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, in seinem zuvor ausgeübten Beruf tätig zu sein. Damit ersetzt die Berufsunfähigkeitsrente das bisherige Erwerbseinkommen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die versicherte Person zwar berufs-, aber nicht erwerbsunfähig ist. Denn in diesem Fall erhält sie keinerlei staatliche Unterstützung in Form einer Rente. Um von der Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich den Lebensunterhalt bestreiten zu können, muss sie eine ausreichende Höhe besitzen. In der Regel sollte eine Berufsunfähigkeitsrente mindestens 60 bis 70 Prozent des bisherigen Gehalts abdecken.


a. Dynamische Leistungen:

Je jünger ein Kunde beim Abschluss einer Versicherung ist, desto wichtiger ist es, dass die Leistungen, und damit auch die Beiträge dynamisiert werden. Dabei wird die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen an die allgemeine Preissteigerung angepasst. Nur so kann man sicherstellen, dass die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich ausreichen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Darüber hinaus sollten junge Versicherungsnehmer nach Möglichkeit auch eine Leistungsdynamik nach Eintritt der Berufsunfähigkeit vereinbaren. Damit wird garantiert, dass die Leistungen der Versicherung für einen Berufsunfähigen regelmäßig angehoben werden. Dies ist von entscheidender Wichtigkeit, wenn junge Menschen früh aus dem Berufsleben ausscheiden und jahrzehntelang auf die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen sind.


Wann greift eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Alle Bürger, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten keinerlei staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Und auch alle älteren Jahrgänge bekommen bei Berufsunfähigkeit bestenfalls eine sehr bescheidene staatliche Rente. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie greift, sobald der Versicherungsnehmer aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, in seinem bislang ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent tätig zu sein. Diese Unfähigkeit muss in der Regel für einen Prognosezeitraum von mindestens drei Jahren ärztlich festgestellt werden.


Wird eine Gesundheitsprüfung vor Abschluss gefordert?

Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Gesundheitsprüfung in jedem Fall erforderlich. Nur so kann sich eine Versicherung davor schützen, Verträge mit Personen abzuschließen, bei denen der Leistungsfall voraussichtlich schon nach kurzer Zeit eintreten wird. Dies liegt nicht nur im Interesse der Versicherungsgesellschaft, sondern auch in dem der Kunden, weil auf diese Weise die Beiträge bezahlbar bleiben können. Bei einer Gesundheitsprüfung hat der Antragsteller verschiedene Fragen zu möglichen Vorerkrankungen und seinem allgemeinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten. Falschangaben führen regelmäßig dazu, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird. Zur Verifizierung der Angaben erteilt der Antragssteller seine Zustimmung zur Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht. Tatsächlich prüfen die Versicherungsunternehmen genau nach, ob die Auskünfte der Versicherten der Wahrheit entsprechen. Da mit zunehmendem Alter das Risiko, an schweren Erkrankungen zu leiden, stark ansteigt, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in möglichst jungen Jahren abgeschlossen werden. Dies erhöht die Chancen, die Gesundheitsprüfung zu bestehen und von der Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen zu werden.


a.Hilfe bei der Gesundheitsprüfung:

Für medizinische Laien sind die Fragebögen zur Gesundheitsprüfung oft schwer zu verstehen. Auf keinen Fall sollte man bei Unsicherheiten das Risiko eingehen, Fragen nicht richtig zu beantworten. Stattdessen empfiehlt es sich, die behandelnden Ärzte um Hilfe zu bitten, damit die Angaben mit Sicherheit auch den medizinischen Tatsachen entsprechen.


Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr im bisherigen Beruf tätig sein kann. Die Berufsunfähigkeit ist durch einen Arzt festzustellen. Dabei ist nicht nur die volle Berufsunfähigkeit versichert, sondern bereits dann, wenn der Betroffene zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, im zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. Allerdings muss die Berufsunfähigkeit bei vielen älteren Vertragsverhältnissen, ob ganz oder teilweise, voraussichtlich mindestens für einen Prognosezeitraum von drei Jahren bestehen. Viele neuere Verträge sehen einen Prognosezeitraum von lediglich sechs Monaten vor. Deswegen sollten Kunden bei Vertragsabschluss darauf achten, dass tatsächlich ein möglichst kurzer Prognosezeitraum erforderlich ist, bis der Versicherungsfall eintritt.


a. Abstrakte Verweisung:

Wenn die Versicherung sich vertraglich das Recht der abstrakten Verweisung vorbehalten hat, tritt die Leistungspflicht nicht ein, wenn der Versicherte einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben kann. Dabei darf der Betroffene auf jeden Beruf verwiesen werden, der seiner Ausbildung und seinen bisherigen Lebensumständen entspricht. So kann zum Beispiel von einem Chirurgen, der aufgrund einer Arthrose nicht mehr seinen Beruf ausüben kann, verlangt werden, als Gutachter zu arbeiten. Dies gilt sogar, wenn diese neue Berufstätigkeit mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Aus diesem Grund sollten Versicherte bevorzugt Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die diese Klausel zur abstrakten Verweisung nicht enthalten.


Kann der Vertrag pausieren, wenn ich z.B. durch Arbeitslosigkeit den Beitrag nicht mehr zahlen kann?

Das Leben verläuft nicht immer nach Plan. Deswegen kann es natürlich auch zu Situationen kommen, in denen es Versicherten vorübergehend nicht möglich ist, die Beiträge für eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung aufzubringen. Persönliche Notlagen, wie zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Scheidung, sind besonders häufig dafür verantwortlich, dass es zu diesen Schwierigkeiten kommt. Auf keinen Fall sollten Betroffene einfach die Beiträge nicht überweisen, denn dies räumt der Versicherung das Recht ein, den Vertrag zu kündigen. Gerade bei länger bestehenden Verträgen sollte man dies unter allen Umständen vermeiden: Es ist in höherem Alter sehr viel schwieriger, die Gesundheitsprüfung zu bestehen, so dass die reale Gefahr besteht, später überhaupt keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr zu erhalten. Selbst wenn man einen neuen Vertrag erhalten sollte, sind die Prämien sehr viel höher. Man sollte also unter allen Umständen versuchen, den bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten.


a. Beitragsstundung als Lösung:

Auf Antrag räumen sehr viele Versicherungen ihren Mitgliedern die Möglichkeit ein, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu stunden. Dabei wird die Beitragszahlung ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel zuzüglich von Stundungszinsen geleistet. In der Regel ist eine derartige Stundung für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten möglich. In jedem Fall sollte sich ein betroffener Versicherungsnehmer unverzüglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, sobald er die Beiträge voraussichtlich nicht mehr leisten kann.


Sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Einzelvertrag abschließen oder macht es Sinn, eine Kombination mit einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung abzuschließen?

Auf den ersten Blick wirkt das Konzept überzeugend, zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Rentenversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung zur Altersvorsorge abzuschließen. So zahlt der Versicherte einen Beitrag und erhält umfassenden Versicherungsschutz. Doch tatsächlich sind mit einer solchen Versicherungskombination einige gewichtige Nachteile verbunden. Wenn im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente in ausreichender Höhe gezahlt werden soll und man gleichzeitig auch eine ausreichende Altersversorgung ansparen möchte, werden sehr hohe Versicherungsbeiträge fällig. Die Wahrscheinlichkeit, diese Prämien in Zukunft vorübergehend einmal nicht aufbringen zu können, ist hoch, zum Beispiel infolge eines Arbeitsplatzverlustes. Wer getrennte Verträge für den Berufsunfähigkeitsschutz und die Altersvorsorge besitzt, kann in dieser Situation die Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung weiter zahlen und die Renten- oder Lebensversicherung beitragsfrei stellen lassen. Bei einer Kombi-Versicherung ist dies meist nicht möglich. Hier muss deswegen dann der ganze Vertrag gekündigt werden. Dies ist insbesondere im fortgeschrittenen Lebensalter sehr ärgerlich, weil dann die Wahrscheinlichkeit hoch ist, die Gesundheitsprüfung für eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu bestehen.


a. Intransparenz von Kosten und Rendite:

Hinzu kommt, dass komplexe Versicherungsprodukte schlecht zu vergleichen sind. Es kann also kaum beurteilt werden, ob eine Kombi-Versicherung günstig ist oder nicht. Schließt man die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersversorgung separat ab, kann man die Konditionen der Vertragsangebote wesentlich besser mit anderen vergleichen.


Hat eine Berufswechsel oder ein risikoreiches Hobby Einfluss auf einen bestehenden Berufsunfähigkeitsvertrag?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Vertrag der zu diesem Zeitpunkt ausgeübte Beruf angegeben. Die Höhe der Prämien richtet sich entscheidend auch nach den Risiken, die mit dem Beruf verbunden sind. Während der langen Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt bei vielen Versicherten ein Berufswechsel ein. Es hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab, ob ein solcher Berufswechsel dem Versicherer anzuzeigen ist, oder nicht. Insbesondere bei älteren Verträgen ist dies häufig der Fall, wobei es im Anschluss auch zu einer risikobedingten Anhebung der Prämie kommen kann. Bei neueren Versicherungen verzichten die Versicherungsgesellschaften häufig auf diese Klausel. Wer plant, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften auch in dieser Hinsicht miteinander vergleichen. Doch selbst wenn keine Anzeigepflicht besteht, kann ein Berufswechsel kurz nach Abschluss des Vertrages zu Problemen führen. Versicherer besitzen dann das Recht, bei eingetretener Berufsunfähigkeit dar Recht auf Verweisung in den vorherigen Beruf auszuüben.


a. Gefährliche Hobbys:

Als gefährliche Hobbys werden von Versicherungsunternehmen zum Beispiel Motorsport, Klettern, Tauchen oder Gleitschirmfliegen eingestuft. Manche Versicherer zählen auch relativ weit verbreitete Sportarten, wie Segeln oder Reiten, zu den gefährlichen Hobbys. Viele dieser Freizeitbeschäftigungen sind nicht versicherbar und werden entsprechend aus dem Vertrag ausgeschlossen. Andere gefährliche Hobbys können gegen einen hohen Prämienaufschlag in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Kunden, die auch bei Ausübung ihrer risikoreichen Freizeitbeschäftigung Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, sollten sich dementsprechend Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften machen lassen.


Was bedeutet die „abstrakte Verweisung“ und ist das wichtig?

Der Begriff „abstrakte Verweisung“ bezeichnet eine Klausel, die häufig in den Vertragsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendet wird. Mit der abstrakten Verweisung sichert sich der Versicherer das Recht, den Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls auf einen anderen als den ausgeübten Beruf zu verweisen. Dabei wird der Betroffene aufgefordert, einen anderen als den bisherigen Beruf auszuüben, der allerdings mit seiner Ausbildung und seinen gewohnten Lebensumständen vereinbar sein muss. Ein typisches Beispiel für eine derartige Verweisung liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Arzt aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr als solcher arbeiten kann und ihm die Versicherung anweist, einen Tätigkeit als medizinischer Gutachter oder als Pharmareferent auszuüben. Der Betroffene kann die abstrakte Verweisung nur mit Erfolg zurückweisen, wenn aus der neuen Berufstätigkeit aller Voraussicht nach ein Einkommen erzielbar ist, das um 20 Prozent oder mehr unter dem bisherigen liegt. Ist dies nicht der Fall entbindet die abstrakte Verweisung die Versicherung von der Leistungspflicht.


a. Abstrakte Verweisung aus der Sicht des Versicherten:

Die Vereinbarung einer Klausel der abstrakten Verweisung liegt dementsprechend ausschließlich im Interesse des Versicherers und nicht des Kunden. Deswegen ist es wichtig, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass eine solche Klausel nicht im Vertrag enthalten ist. Im Gegensatz zu früher existieren heute zahlreiche Versicherer die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, ohne sich das Recht der abstrakten Verweisung vorzubehalten.


Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn bis zum Vertragsende keine Berufsunfähigkeit eintritt?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die in ausreichender Höhe abgeschlossen wird, so dass im Leistungsfall tatsächlich genug Geld zur Verfügung steht, hat ihren Preis. So kommen im Laufe von Jahrzehnte hohe Summen zusammen, die der Versicherte als Prämien gezahlt hat. Wenn der Leistungsfall bis zum Vertragsende nicht eingetroffen ist, stellt sich die Frage, was mit diesen Beiträgen geschieht. Grundsätzlich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Prämien zum größten Teil benötigt werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die Beiträge aller Versicherten dienen dazu, als Berufsunfähigkeitsrente an Mitglieder ausgezahlt zu werden, bei denen der Leistungsfall eintritt. Da die Versicherer in der Regel sehr konservativ kalkulieren, nehmen sie mehr Beiträge ein, als sie für die Auszahlung von Leistungen benötigen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Teil dieser Überschüssen wieder an die Versicherten auszukehren. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage. Zum einen können die Überschüsse im Leistungsfall als Bonusrente ausgezahlt werden, davon profitieren allerdings nur die Versicherten, die tatsächlich berufsunfähig werden. Viele Versicherungen nehmen auch eine Beitragsverrechnung vor und senken die Prämien. Sollten die reduzierten Beiträge in den folgenden Jahren nicht ausreichen, werden die Prämien wieder angehoben. Auch die Variante, dass am Ende der Laufzeit sämtliche Überschüsse verzinst in einer hohen Summe ausgezahlt werden, ist weit verbreitet. Es empfiehlt sich, vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genaue Informationen einzuholen, wie das Versicherungsunternehmen mit den Überschüssen verfährt.


Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen bestimmt entscheidend den Beitragssatz. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den eher kostspieligen Versicherungen zählt, kann es Sinn machen, eine Versicherung mit geringeren Leistungen abzuschließen, wenn man sich die Prämien ansonsten nicht aufbringen kann. Wer Nachversicherungsgarantien vereinbart, kann dann später gegebenenfalls eine höhere Versicherungssumme erhalten, sobald seine finanziellen Verhältnisse dies zulassen. Darüber hinaus spielt das Alter des Kunden eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Grundsätzlich gilt, dass die Prämien umso niedriger sind, desto jünger das Eintrittsalter in die Versicherung ist. Auch der allgemeine Gesundheitszustand und eventuell bestehende Vorerkrankungen beeinflussen die Höhe der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Übergewicht oder Rauchen bewirken zum Beispiel eine statistisch erhöhte Quote von Berufsunfähigkeitsfällen, so dass diese Risikofaktoren auch höhere Beitragssätze zur Folgen haben. Selbstverständlich kommt es bei der Bemessung der Versicherungsprämien auch darauf an, wie riskant der ausgeübte Beruf ist. Je größer die Gefahr ist, dass es zu einer Berufsunfähigkeit vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters kommt, desto höher fallen auch die Prämien aus. Ähnliches gilt auch für gefährlich Hobbys, wie zum Beispiel Segeln oder Reiten. Auch sie führen zu überdurchschnittlich vielen Fällen von Berufsunfähigkeit und wirken so beitragserhöhend. Früher, bis zum 21. Dezember 2012, hatte auch das Geschlecht des Versicherten einen Einfluss auf die Prämienhöhe. Aufgrund der Umsetzung der EU Vorschriften zur Gleichbehandlung in Form von Unisex-Tarifen ist dies heute allerdings nicht mehr der Fall.


Kann die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Verbraucher, die regelmäßig Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung leisten, können diese grundsätzlich von der Steuer absetzen, dabei sind jedoch bestimmte Grenzen zu beachten. Die Prämien werden dabei als steuermindernde Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Allerdings gilt für sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung zählen, relativ niedrige Höchstgrenzen. So dürfen von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern maximal 1.900 Euro und von Selbständigen maximal 2.400 sonstige Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden. Da auch Beiträge zur Krankenversicherung zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen, werden diese Höchstbeiträge meist schon durch die Prämien für die Krankenkassen vollständig verbraucht. Lediglich wenn Versicherte Beiträge für ihre Krankenversicherung aufbringen müssen, die unter diesen Höchstgrenzen liegen, können die Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest teilweise abgesetzt werden. Günstiger stellt sich die Situation für Steuerpflichtige dar, die eine Rürup-Rente für die Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsschutz besitzen. In diesem Fall können bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 40.000 Euro (Verheiratete) von der Steuer als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Allerdings muss hierbei die Bedingung beachtet werden, dass mehr als die Hälfte der zu leistenden Prämien auf die Altersvorsorge und nicht auf den Berufsunfähigkeitsschutz entfallen. Somit kann es für alle Kunden, die beabsichtigen, eine Rürup-Vorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sinnvoll sein, sich aus steuerlichen Gründen für einen kombinierten Vertrag zu entscheiden.


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