Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Scheidet er aus dem Unternehmen des Arbeitgebers aus, so ist dieser verpflichtet, wahlweise ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für den scheidenden Mitarbeiter zu erstellen.
Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben zu Personalien und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist jedoch eine Beurteilung des Verhaltens und der Leistung. Auch wenn sich der Arbeitnehmer zunächst für ein einfaches Zeugnis entscheidet, so erlischt sein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis damit nicht. Das qualifizierte Arbeitszeugnis gliedert sich in nicht weniger als acht beschreibende Beurteilungen zur Leistung.
Die Bereitschaft steht dabei an erster Stelle, also die Motivation und das Engagement. Darauf folgen Befähigung, Kenntnisstand und Beschreibung der fachlichen Qualifikation, aber auch eine Würdigung der Belastungsfähigkeit im Arbeitsalltag. Lernbereitschaft und Eigeninitiative bei der Weiterbildung kommen an dritter Stelle. Schließlich an vierter Stelle das Organisationstalent und seine Fähigkeiten beim Management des eigenen Arbeitsbereiches, die Zielstrebigkeit und Selbständigkeit bei der Aufgabenerfüllung. An fünfter Stelle eine Würdigung des Erfolges und der Qualität der geleisteten Arbeit. Danach werden an sechster Stelle besondere Erfolge genannt, die über das zu erwartende Maß hinausgingen.
An siebter Stelle folgen die Führungsqualitäten und Motivationsfähigkeiten gegenüber Untergebener. Der Leistungsteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses schließt mit einem zusammenfassenden Urteil und einer Einordnung in den Zufriedenheitsanspruch des Arbeitgebers an achter Stelle. Drei Gliederungspunkte führt das qualifizierte Arbeitszeugnis zum Verhalten – früher „Führung“ – des Mitarbeiters. Sein Verhalten im innerbetrieblichen Bereich, also zu Kollegen, Untergebenen und Vorgesetzten wird an erster Stelle gewürdigt. Darauf folgt das Verhalten im außerbetrieblichen Bereich, also zu Geschäftspartnern und Kunden. Beim Gliederungspunkt „Sonstiges Verhalten“ stehen Kommunikationsbereitschaft und Teamfähigkeit im Vordergrund. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis endet mit den üblichen Floskeln, welche sich auf Gründe des Ausscheidens sowie Dankformeln für die geleisteten Dienste erstrecken.
Im Allgemeinen sind hier auch die besten Wünsche für den weiteren Berufsweg angebracht. Nicht vergessen werden dürfen außerdem Name, Rang und Kompetenz des Ausstellers. Mit Datum und Unterschrift schließt der qualifizierte Teil des Arbeitszeugnisses.
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