Wer sich als Freiberufler tätigen möchte, muss zunächst eine Anmeldung als Freiberufler bei dem Finanzamt machen, das für den jeweiligen Wohnbereich zuständig ist. Eine Anmeldung bei dem Gewerbeamt ist überflüssig, schon allein, weil man keine Gewerbesteuer als Freiberufler zahlen muss. Stattdessen ist sowohl die Umsatzsteuer als auch die Einkommenssteuer zu entrichten.
Eine Freiberufler-Anmeldung wird entweder im Vorfeld oder in dem ersten Monat, in dem man die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat, bei dem zuständigen Finanzamt gemacht. Dieses ist dann weiter dafür zuständig, die Anmeldung an die jeweilige Kammer weiterzuleiten. Das kann zum Beispiel die Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer oder die Architektenkammer sein. Dies geschieht allerdings nur, wenn eine Zulassung oder eine Bestellung notwendig ist.
Grundsätzlich gilt, dass man möglichst genaue Angaben hinsichtlich der Tätigkeit bei dem Finanzamt macht. Nicht nur hinsichtlich der zu zahlenden Steuern ist dies von Bedeutung, sondern auch, weil das Finanzamt darüber entscheidet, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Es ist möglich, dass man zunächst eine formlose Freiberufler Anmeldung vornimmt. Das Finanzamt wird dann die nötigen Formulare zusenden, die die Anmeldung als Freiberufler komplettieren. Dabei muss man unterschiedliche Angaben machen. Unter anderem ist die Anzahl der Mitarbeiter, der Zeitpunkt, an dem das Geschäft eröffnet wurde und der erwartete Umsatz anzugeben. Außerdem muss man den zu erwartenden Gewinn angeben.
Hierbei muss man allerdings Vorsicht walten lassen: Auch wenn man sich einen möglichst hohen Gewinn wünscht, so muss man aufgrund dieser Angabe entsprechende Vorauszahlungen von der Kirchensteuer, Einkommenssteuer und Solidaritätssteuer leisten.
Nachdem man erfolgreich alle Formulare eingereicht und die Freiberuflichkeit anerkannt bekommen an, ist die Anmeldung als Freiberufler erfolgt und man bekommt eine Wirtschaftsidentifikations-Nummer mitgeteilt. Wurde die Freiberuflichkeit abgelehnt, sollte man sich von einem Rechtsanwalt oder einem Berater, der auf die Freiberuflichkeit spezialisiert ist, beraten lassen und erst dann Widerspruch bei dem Finanzamt einlegen.
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