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Wie viel Lohn bei Zeitarbeit?

Zeitarbeitsfirmen stellen inzwischen eine wichtige Größe auf dem Arbeitsmarkt dar. Meist branchengebunden ‚verleihen‘ sie sozusagen Arbeitskräfte an Betriebe, in denen akut ein Mangel aufgetreten ist. Der Lohn für Zeitarbeit wird pro Stunde berechnet und nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ausbezahlt. Wenn also ein Angestellter bei einer Zeitarbeitsfirma einen Monat lang nicht angefragt wird, verdient er auch nichts. Bewerber sollten sich vor dem Einstellungsgespräch über mögliche Tarifverträge der Zeitarbeitsfirma und später, sobald ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, der entleihenden Unternehmen informieren. 

Bekommen Leiharbeiter den gleichen Lohn für gleiche Arbeit?

In der Vergangenheit wurden entsandte Leiharbeiter selbst bei langfristiger Beschäftigung systematisch schlechter bezahlt als ihre festangestellten Kollegen – obwohl diese die gleichen Tätigkeiten ausübten. Zur Bekämpfung dieses Umstands wurde die Rechtslage 2017 durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert. Mit dem rechtlichen Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Lohn von Leihkräften mit dem der restlichen Belegschaft gleichzusetzen. Allerdings kann dies häufig unter bestimmten Bedingungen und unter Berufung auf Tarifbestimmungen umgangen werden. Eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz ist möglich, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Überlassungsdauer darf nicht länger als neun Monate dauern (bzw. 15 Monate in besonderen Ausnahmefällen).
  • Der Leiharbeiter hat innerhalb der letzten sechs Monate nicht beim selben Unternehmen oder Konzern gearbeitet.
  • Ein Tarifvertrag (z. B. der Zeitarbeitsfirma) regelt die Andersbezahlung von Leihkräften.

Für Zeitarbeiter bedeutet dies also, dass sie im Normalfall spätestens zum zehnten Beschäftigungsmonat das gleiche Gehalt wie Stammmitarbeiter verlangen können. Andernfalls droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Allerdings kann diese Regelung in der Realität nur selten angewendet werden, da die Mehrheit der Leiharbeitsverhältnisse kürzer als neun Monate dauert.

Welche Chancen und Risiken gibt es bei der Zeitarbeit?

Neben einem oft ungleichen Lohn im Vergleich zu einer Festanstellung sind bei der Zeitarbeit die tatsächliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat und die Beschäftigungsdauer oft schwankend. Jedoch bietet dieses Angebot auch einige Chancen: So kann sich der Zeitarbeiter verschiedene Betriebe anschauen und, zeitlich begrenzt, Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima dort erleben. Im Idealfall ergeben sich Angebote für eine Festanstellung, die der Zeitarbeiter nach seinem Wunsch annehmen oder ablehnen kann.

Der oft geringere Lohn für Zeitarbeit macht Tätige in diesem Bereich schlicht günstiger für Betriebe als festangestellte Arbeitnehmer. So besteht leider die Tendenz, dieses System, welches eigentlich zur Überbrückung von Personalengpässen gedacht ist, dauerhaft zu missbrauchen. Daher ist der Weg aus der Zeitarbeit in eine feste Anstellung oft schwer. Auch ein soziales Netz und kollegiale Bindungen sind für Zeitarbeiter oft nicht in der Weise möglich, wie es in einer festen Belegschaft der Fall ist. Eine leistungsbezogene Anhebung des Lohns oder gar ein natürliches Wachstum mit Dauer der Betriebszugehörigkeit ist ebenfalls oft nicht möglich. Das gleiche gilt für die Nutzung betriebsinterner Angebote, auf die die festen Mitarbeiter einen Anspruch haben.

Ist Zeitarbeit eine sinnvolle Alternative zur Arbeitslosigkeit?

Wenn ein Arbeitnehmer seine Anstellung verliert, kann die Zeitarbeit eine Alternative sein, schnell wieder in Lohn und Brot zu kommen. Der Bedarf an Zeitarbeitern sowie die Vielfalt der Branchen, in denen dieser Dienst angeboten wird, wachsen seit Jahren. Auch kann dieser Weg eingeschlagen werden, um etwa saisonale Arbeitslosigkeit, also Unterbrechungen des Arbeitsvertrages, die jedoch keinen Kündigungscharakter haben, zu überbrücken. Hier gilt es, einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen, denn möglicherweise darf eine solche Überbrückung nur branchenfremd erfolgen. Das heißt etwa für einen Angestellten in der Gastronomie, der während der Winterzeit freigestellt ist, dass er grundsätzlich Zeitarbeit gegen Lohn leisten darf, aber unter Umständen nicht in gastronomischen Betrieben.

Auch für Langzeitarbeitslose kann die Zeitarbeit eine Alternative sein. Es wird dann nicht nur Lohn bezogen, sondern auch die Rentenansprüche werden weiter aufgefüllt. Ebenso kann dieses Format für junge Arbeitnehmer, die sich beruflich noch nicht festgelegt haben oder Erfahrungen in verschiedenen Betrieben nach der Ausbildung machen möchten, der richtige Einstieg ins Berufsleben sein. Flexibilität ist in dieser Arbeitsform gefragt, denn Zeitarbeit reagiert auf Bedürfnisse am Markt. So kann ein Zeitarbeiter aus Hannover durchaus für eine Weile in Hamburg arbeiten müssen, weil dort eben Bedarf herrscht. Es lohnt sich abzuklären, ob weiter vom Wohnort entfernte Arbeitsstellen einen höheren Lohn zur Folge haben. Auch die Frage der Reisekostendeckung sollte besprochen sein.

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