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Kündigung Arbeitsverhältnis

Um das Arbeitsverhältnis zu kündigen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die diese Beendigung wirksam machen. Im Gegensatz zu der Aufhebung des Arbeitsvertrages, bei der beide Seiten des Vertrages einverstanden sein müssen, kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einseitig geschehen. Außerdem gibt es verschiedene weitere Gründe, wann das Arbeitsverhältnis als beendet angesehen wird. Stirbt zum Beispiel der Arbeitgeber, setzen die Erben das Arbeitsverhältnis fort, bei dem Tod des Arbeitnehmers endet dies automatisch.


Wenn der Betrieb komplett stillgelegt wird, ist eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf es keinen gewichtigen Grund. Wichtig ist nur, dass der Kündigende die Fristen, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten, einhält. Für eine außerordentliche Kündigung müssen allerdings entsprechende Gründe vorliegen. Im Gegensatz zu dem Arbeitnehmer muss sich der Arbeitgeber außerdem noch nach den entsprechenden Gesetzen, die dem Schutz vor Kündigung dienen, richten.

Diese Kündigungsschutzgesetzte gibt es zum Beispiel für schwangere Frauen und Menschen mit Behinderung. Der allgemeine Kündigungsschutz besagt, dass eine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers oder in seinem Verhalten vorliegen oder aus betriebsbedingten Gründen eine Kündigung zu begründen ist. Aber es gibt auch Unterfälle, wie die krankheitsbedingte Kündigung, bei der der Kündigungsschutz nicht wirksam ist.

Ein Schutz beziehungsweise besondere Regelungen bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind vor allem wichtig, damit der Arbeitnehmer noch bis zum Ende der Kündigungsfrist eine entsprechende Vergütung erhält. Eine Kündigung muss außerdem zwingend schriftlich erfolgen. Dies besagt der Paragraf 623 BGB, der seit dem 01. Mai 2000 gültig ist. Die gesetzliche Schriftform sieht außerdem vor, dass der Aussteller sie eigenhändig unterschreiben muss. Muster für eine solche Kündigung kann man sich im Internet herunter laden oder natürlich selbst schreiben. In der Regel geht der Kündigung eine Abmahnung voraus. Diese mahnt das Fehlverhalten es Arbeitnehmers ab.

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